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VG Augsburg: Klage gegen Genehmigung privater Feuerwerke

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Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg verhandelte heute über die Klage eines Marktoffinger Bürgers gegen seine Gemeinde. Grund hierfür war die Praxis der Gemeinde, eine größere Anzahl privater Feuerwerke auch nach 22.00 Uhr zu genehmigen.

Im Jahr 2012 hatte die Gemeinde für insgesamt 16 Feuerwerke entsprechende Ausnahmebewilligungen erteilt. Anlass waren meist runde Geburtstage oder Hochzeitsfeiern von Gemeindebürgern. Sollen diese durch ein Feuerwerk bereichert werden, so ist hierfür (außer an Silvester) jeweils eine Genehmigung durch die Gemeinde erforderlich. In Marktoffingen wurde diese in aller Regel erteilt. Dem Lärmschutz der Anwohner trug die Gemeinde im Wesentlichen dadurch Rechnung, dass sie das Feuerwerk auf 10 Minuten im Zeitraum von 0.00 Uhr bis 0.10 Uhr und auf das Abbrennen von Raketen beschränkte.

Der Kläger fühlt sich hierdurch in seiner Nachtruhe eingeschränkt. Daneben machte er gesundheitliche Belastungen geltend.

In der mündlichen Verhandlung machte das Verwaltungsgericht deutlich, dass die hier geltenden Vorschriften des Sprengstoffrechts auch dem Schutz von Anwohnern dienen. Sie sehen das Abbrennen von Feuerwerken unter dem Jahr nur ausnahmsweise „aus begründetem Anlass“ vor.

Die Gemeinde hat bei entsprechenden Anträgen die Interessen der Feiernden und der Anwohner in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Dem Schutz der Nachtruhe kommt dabei ein hohes Gewicht zu. Andererseits kann ein Feuerwerk nicht vor Eintritt der Dunkelheit beginnen.

Die Beteiligten schlossen nach einstündiger Verhandlung einen widerruflichen Vergleich. Die Gemeinde wird in Zukunft private Feuerwerke nur noch bis 22 Uhr MEZ bzw. in den Monaten Mai, Juni und Juli bis 22.30 Uhr MEZ zulassen, soweit die Sommerzeit gilt, verschiebt sich der Zeitraum um 30 Minuten nach hinten. Der Gebrauch bloßer Knaller ohne Leuchteffekt wird untersagt. Zuletzt wird der Kläger über genehmigte private Feuerwerke rechtzeitig formlos informiert.

VG Augsburg, PM v. 05.03.2013, Au 1 K 12.1295