Gesetzgebung

Landtag: Grünes Licht für verschärftes Abgeordnetenrecht

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Die Beschäftigung von Familienangehörigen und Verwandten durch die Abgeordneten wird künftig gesetzlich ausgeschlossen: Alle fünf Fraktionen stimmten in der heutigen Plenarsitzung dafür, dass die Volksvertreter von Juni an auf Staatskosten keine Familienmitglieder bis zum vierten Verwandtschaftsgrad mehr anstellen dürfen. Davon betroffen sind etwa auch Beschäftigungsverhältnisse mit Cousins. Die FREIEN WÄHLER, die am Vormittag im federführenden Verfassungsausschuss noch gegen die Ausweitung bis zum vierten Verwandschaftsgrad gestimmt und stattdessen für ein Verbot bis zum dritten Verwandschaftsgrad plädiert hatten, schlossen sich der breiten Mehrheit im Landtag an.

Die gemeinsam verabschiedeten Änderungen zum Abgeordnetengesetz sehen vor, dass die Kosten für Verträge künftig nicht mehr erstattungsfähig sind, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mit dem Abgeordneten im vierten Grad verwandt oder verschwägert ist oder war. Auch Familienmitglieder von Parlamentskollegen dürfen in den Abgeordnetenbüros nicht mehr eingestellt werden – bis zum dritten Verwandschaftsgrad.

Die Abrechnung der Gehälter der Abgeordnetenmitarbeiter soll ab Herbst – wie beim Deutschen Bundestag – durch die Parlamentsverwaltung erfolgen. Dies soll auch für die Abrechnung von Dienst- und Werkverträge gelten. Als Verwaltungshilfe bzw. Servicestelle wird in Bayern damit künftig das Landtagsamt die Gehälter im Namen der Abgeordneten verwalten.

Weitere Änderungen im Abgeordnetengesetz legen zudem die rechtliche Grundlagen für mehr Transparenz. So sollen die Abgeordneten verpflichtet werden, bestimmte Tätigkeiten nicht nur anzuzeigen, sondern zugleich auch die Höhe der daraus bezogenen Einkünfte oberhalb festgelegter Mindestbeträge offenzulegen. Auch bei der Veröffentlichung von Zuwendungen soll ein Gleichklang mit der Regelung im Deutschen Bundestag hergestellt werden.

„Wichtiges Signal an die Öffentlichkeit“

In der Aussprache im Plenum sagte CSU-Fraktionsvorsitzende Christa Stewens:

„Das ist ein wichtiges Signal an die Öffentlichkeit, dass wir geschlossen handeln und klare Regeln schaffen.“

Die Fraktionsvorsitzende räumte ein, dass es ein Fehler gewesen sei, die Verhaltensregeln für Abgeordnete nicht schon vor Jahren geändert zu haben. Mit dem neuen Abgeordnetengesetz, das deutschlandweit die strengsten Regeln für die Beschäftigung von Mitarbeitern enthalte, stelle der Landtag nun die Fehler der Vergangenheit ab.

Auch SPD-Landtagsfraktionsvorsitzender Markus Rinderspacher räumte Fehler ein. So hätten die damaligen Oppositionsparteien dieses Gesetz als Ausgangspunkt für die heutige Affäre im Dezember 2000 so nicht beschließen dürfen. Mit der Neufassung des Abgeordnetengesetzes erledige das Parlament heute seine Hausaufgaben. Rinderspacher forderte die Regierung auf, nun ebenfalls zentrale Fragen zu klären:

„Herr Seehofer hatte versprochen, für umfassende Transparenz in seinem Kabinett zu sorgen – doch er bleibt bei seinen Bemühungen weit hinter denen seiner neuen Fraktionschefin zurück“, stellte Rinderspacher fest.

Mit Blick auf die ausgezahlten Mitarbeiter-Entschädigungen an Familienangehörige stellte Hubert Aiwanger, Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER die Frage:

„Wurde für dieses Geld gearbeitet oder nur die Familienkasse aufgefüllt?“

Die CSU, so Aiwanger, sei diese Aufklärung bis heute schuldig geblieben. Er kritisierte außerdem eine unsaubere Verfahrensweise im Ältestenrat, wo die Altfallregelung „durchgeschoben“ worden sei. Auch die Änderungen des Abgeordnetengesetzes würden nun im „Hauruckverfahren“ durchgewunken, ohne verfassungsrechtlich relevante Fragen zu überprüfen.

Fraktionsvorsitzende Margarete Bause freute sich, dass dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen inhaltlich vollumfänglich entsprochen worden sei. Mit den nun vorliegenden, klaren Regeln würde der Verdacht der Vetternwirtschaft ein für allemal unterbunden. Bause räumte ein, dass auch Mitglieder ihrer Fraktion von der Altfallregelung Gebrauch gemacht hätten. Ausmaß, Dauer und der Umgang damit unterscheide die Opposition aber von der CSU.

Thomas Hacker, Vorsitzender der FDP-Fraktion, appellierte im Plenum:

„Diese Tage sind nicht geeignet, dass sich eine Fraktion über eine andere erhebt.“

Er rief die Volksvertreter dazu auf, alles zu tun, um das Ansehen und Vertrauen des Parlaments wiederherzustellen. Die gemeinsame Initiative zur Änderung des Abgeordnetengesetzes bereite dafür den Weg.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus dem Plenum v. 16.05.2013 (kh)