Gesetzgebung

GVBl (14/2013): Zweite Kappungsgrenzesenkungsverordnung verkündet

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Die Zweite Kappungsgrenzesenkungsverordnung v. 23.07.2013 ist verkündet worden. Mit dieser wird die Verordnung über die Gebiete mit gefährdeter Wohnungsversorgung (Wohnungsgebieteverordnung – WoGeV) geändert und bezogen auf die im Anhang genannten Gemeinden die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 v.H. festgesetzt. Die Verordnung tritt am 01.08.2013 in Kraft.

GVBl 14/2013 v. 31.07.2013

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