Gesetzgebung

StMJV: Bekämpfung des Dopings im Sport

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Leichtathletikverbands Dr. Clemens Prokop gefordert, ein Dopingstrafrecht zu schaffen, das seinen Namen verdient.

„Die Sportverbände müssen zur Kenntnis nehmen, dass sie die Probleme alleine nicht bewältigen können“, so Merk.

„Der Sport selbst hat nicht die Möglichkeiten der Strafprozessordnung. Er kann nur punktuell Dopingverstöße sanktionieren. Systematisch aufklären und strafen kann der Sport nicht. Aber genau das brauchen wir, sonst sind wir im Kampf gegen Doping verloren. Der Staat hat die die Aufklärungsinstrumente. Was ihm noch fehlt, sind die erforderlichen Strafgesetze. Es ist jetzt Zeit, diese Gesetze endlich zu schaffen!“

Die Ministerin weiter:

„Meine Vorschläge zur Dopingbekämpfung (Anm.: Entwurf eines 16. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, PDF, 428 KB) liegen seit Jahren auf dem Tisch. Ich fordere:

  • eine uneingeschränkte Strafbarkeit des Besitzes von Dopingmitteln ab dem ersten Milligramm und nicht erst bei größeren Mengen,
  • eine Ausweitung der Straftatbestände auf alle strafwürdigen Begehungsweisen, allem voran das Handeltreiben, um sämtlichen Auswüchsen des Dopingmittelhandels entgegentreten zu können,
  • eine Erhöhung der Strafrahmen für Dopingvergehen, um die gesamte Bandbreite der Fälle angemessen sanktionieren zu können,
  • die Schaffung von Verbrechenstatbeständen für Taten, die besonderes Unrecht darstellen, wie z. B. Fälle der Abgabehandlung an Minderjährige,
  • ein klar formulierte Strafbarkeit für die Anwendung jeglicher Dopingmethode unabhängig vom verwendeten Stoff,
  • eine Kronzeugenregelung, um die Mauer des Schweigens im Spitzensport zu durchbrechen und
  • den Sportbetrug, um auch den betrügerischen Aspekt des Dopings strafrechtlich erfassen zu können.“

Merk betonte, dass ihre Vorschläge entgegen der Befürchtungen einer Sportverbände kein Konkurrenzmodell für die Sportgerichtsbarkeit sind.

„Die Sportgerichtsbarkeit und die staatliche Gerichtsbarkeit stehen unabhängig nebeneinander. Schärfere Strafgesetze werden daran nichts ändern. Ziel ist, dass ein starker Staat und ein starker Sport gemeinsam den Dopingsumpf trocken legen“, so Merk.

„Sport ist ein herausragender Pfeiler unserer Gesellschaft. Deshalb muss Sport ehrlich sein und fair, und dafür stehe ich!“

StMJV, PM v. 06.08.2013