Gesetzgebung

Staatskanzlei: Proklamation zum Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation durch die Ministerpräsidenten von Bayern und Hessen unterzeichnet

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Seehofer: „Beitrag zum demokratischen Bewusstsein und zur Völkerverständigung“ / Bouffier: „An die Opfer erinnern und ihre Leistungen würdigen“

Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer und der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier haben heute die Proklamation zur Einführung des Gedenktages für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation unterzeichnet. Dem haben die Kabinette beider Länder zugestimmt. Der Gedenktag wird in Bayern und Hessen künftig jedes Jahr am zweiten Sonntag im September begangen, erstmals am 14. September 2014.

Bereits am 15. Mai 2013 hatte das bayerische Kabinett gebilligt, dass Bayern ab 2014 einen landesweiten Gedenktag für Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation einführt. Proklamiert wird er durch den Ministerpräsidenten. Auch das Land Hessen führt nach bayerischem Vorbild einen solchen Gedenktag ein. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier unterzeichnete ebenfalls eine Proklamation.

Ministerpräsident Seehofer: „Die Erinnerung an das Leid durch Flucht, Vertreibung und Deportation ist mir ein persönliches Anliegen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Lehren aus der Geschichte in Vergessenheit geraten. Die Bedeutung des Friedensprojekts Europa erschließt sich nur demjenigen, der auch um das unermessliche Leid weiß, das im und nach dem Zweiten Weltkrieg verursacht wurde. Der Gedenktag ist deshalb ein wichtiges Signal: Vertreibung ist und bleibt Unrecht!“

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier: „Wir wollen die Erinnerung an Flucht, Vertreibung und Deportation für künftige Generationen lebendig halten und zu Verantwortung und Versöhnung mahnen. Der Gedenktag soll auch das Miteinander in Europa fördern, damit Vertreibungen und Deportationen im Sinne der Charta der Heimatvertriebenen als Mittel der Politik geächtet bleiben.“

Seehofer und Bouffier: „Unsere Regierungen stehen aus tiefer Überzeugung zu dem Auftrag, das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für das Schicksal der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler lebendig zu halten. Deshalb brauchen wir auch den Brückenschlag von den Zeitzeugen zu den jüngeren Generationen, die von diesem Schicksal verschont blieben. Vom nächsten Jahr an werden wir den neuen landesweiten Gedenktag in würdiger Weise zusammen mit den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern in Bayern und Hessen gemeinsam begehen.“

Der Text der Proklamation lautet:

Proklamation des Bayerischen Ministerpräsidenten

zum Bayerischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation

„Zum Ende des Zweiten Weltkrieges und in den Jahren danach wurden Millionen Menschen in den historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebieten Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation. Sie verloren ihr Eigentum, ihre Heimat und viele auch ihr Leben.

Bayern möchte die Erinnerung an diese Ereignisse für die künftigen Generationen lebendig halten und zu Verantwortung und Versöhnung mahnen. Daher erkläre ich den zweiten Sonntag im September, beginnend ab dem Jahr 2014, zum jährlichen „Bayerischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“.

Dieser Gedenktag ist ein Beitrag zum demokratischen Bewusstsein in unserem Land und dient dem Auftrag der Völkerverständigung in Europa. Er relativiert nicht das Gedenken an andere Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkrieges. Er ist vielmehr ein Tag der Erinnerung und der Mahnung zur Wahrung der Menschenrechte, für Frieden und Freiheit. Vertreibung und Deportation sollen im Sinn der Charta der deutschen Heimatvertriebenen als Mittel der Politik geächtet bleiben. Der „Bayerische Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“ würdigt zugleich die gelungene Integration und die Aufbauleistung der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler in Bayern.

Ich rufe dazu auf, diesen Tag jedes Jahr in würdiger Weise zusammen mit den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern in Bayern zu begehen.“

Staatskanzlei, PM v. 27.08.2013