Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Landräte schlagen Alarm! Menschenwürdige Betreuung der Asylbewerber ernsthaft gefährdet – Forderungen der bayerischen Landräte zur Asylpolitik

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Kreidl: „Unterkünfte lassen sich nicht herbeizaubern“

„Es fehlen in dramatischem Umfang Plätze in Ersteinrichtungen für Asylbewerber. Auch die Möglichkeiten der dezentralen Unterbringung durch die Landratsämter sind vielfach erschöpft“, erklärte der Präsident des Bayerischen Landkreistags Jakob Kreidl.

„Wohnungen und selbst Notunterkünfte lassen sich nicht herbeizaubern“, so Kreidl zum Abschluss der Landrätetagung in Herzogenaurach (22./23. Oktober 2013).

Im Interesse einer menschenwürdigen Bewältigung des Asylbewerberzustroms sind die Anstrengungen der gesamten Gesellschaft, von Staat, Kommunen aber auch von der Bevölkerung, notwendig. Wichtige Herausforderungen muss die Bayerische Staatsregierung lösen, darin sind sich alle bayerischen Landräte einig. So werden Bund und Freistaat dringend aufgefordert, möglichst kurzfristig für die Nutzung leer stehender Immobilien, beispielsweise Kasernen, als Gemeinschaftsunterkünfte zu sorgen. Von allen Beteiligten, insbesondere dem Freistaat Bayern, dem durchaus freie Immobilien zur Verfügung stehen, wird erwartet, Wohnraum schnell und unbürokratisch nutzbar zu machen. Die Möglichkeit von Unterkünften in Modulbauweise und auch der Betrieb durch nicht staatliche Träger gegen Kostenerstattung sind zu nutzen.

Die Wahrung des Grundrechts auf Asyl erfordert ein schnelles Asylverfahren, wie dies in einer vergleichbar dramatischen Zeit in den 90er Jahren möglich war. Die Beschleunigung der Verfahren ist eine Herausforderung an die verantwortlichen staatlichen Behörden, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, aber auch für die Gerichte. Jedenfalls müssen unberechtigte Anträge rasch entschieden werden, möglichst noch zu Zeiten des Aufenthalts in den Einrichtungen der Erstaufnahme. Gleichzeitig muss die notwendige soziale Betreuung wirkungsvoller organisiert werden. Bei der dezentralen Unterbringung in der Region ist diese soziale Aufgabe dem Angebot in Gemeinschaftsunterkünften anzugleichen. Die Landkreise fordern, dass sie die Betreuungsaufgaben selbst übernehmen können, erwarten dafür aber eine vollständige Kostenerstattung durch den Freistaat.

Forderungen der bayerischen Landräte zur Asylpolitik an die Staatsregierung

beschlossen bei der 45. Landrätetagung in Herzogenaurach am 22./23. Oktober 2013

Die Prognosen für die Zuwanderung von Asylsuchenden in Bayern für den bevorstehenden Winter belaufen sich auf bis zu 2.000 Personen pro Monat. Damit wird ein Niveau wie Mitte der 1990er Jahre erreicht. Die derzeitige Struktur, Platzzahl und Ausstattung der Unterbringungsmöglichkeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften in Bayern bleiben jedoch hinter den seinerzeitigen Kapazitäten weit zurück und reichen für den stetig wachsenden Zustrom nicht aus. Auch die Möglichkeiten der dezentralen Unterbringung durch die Landratsämter sind vielfach erschöpft. Im Interesse einer menschenwürdigen Bewältigung der anstehenden Aufgaben sind gemeinsame Anstrengungen von Staat, Kommunen und Bevölkerung erforderlich. Die bayerischen Landräte fordern die Staatsregierung auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Es müssen kurzfristig zusätzliche Kapazitäten in weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen mit dem Ziel geschaffen werden, die Aufnahmekapazitäten dauerhaft zu erhöhen

2. Bund und Freistaat werden dringend aufgefordert, möglichst kurzfristig für eine Nutzung leer stehender Immobilien, z. B. Kasernen, als Gemeinschaftsunterkünfte zu sorgen. Von allen Beteiligten, namentlich der Immobilien Freistaat Bayern, den Regierungen und den Kommunen wird erwartet, dass geeignete Objekte in ausreichender Zahl als Asylbewerberunterkünfte nutzbar gemacht werden. Die Möglichkeiten von Unterkünften in Modulbauweise und der Betrieb durch Dritte gegen Kostenerstattung sind verstärkt zu nutzen.

3. Die Wahrung des Grundrechts auf Asyl erfordert ein zügiges Asylverfahren. Dazu müssen alle beteiligten Stellen umgehend mit ausreichend Personal ausgestattet werden. Das gilt besonders für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Regierungen und die staatlichen Stellen an den Landratsämtern.

4. Asylbewerber, die keine hinreichende Aussicht auf ein Bleiberecht haben, sind vorrangig in Erstaufnahmeeinrichtungen und nicht dezentral unterzubringen.

5. Die soziale Betreuung für Asylbewerber bei dezentraler Unterbringung ist deutlich auszuweiten. Die Landräte fordern, diese Betreuungsaufgabe in eigener Zuständigkeit erfüllen zu können. Die entstehenden Kosten sind vom Freistaat zu erstatten.

Bayerischer Landkreistag, PM v. 23.10.2013