Gesetzgebung

GVBl (21/2013): Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern verkündet – Angelegenheiten der Europäischen Union

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Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern – Angelegenheiten der Europäischen Union – vom 11.11.2013 wurde am 15.11.2013 verkündet. Es tritt am 01.01.2014 in Kraft.

GVBl 21/2013 v. 15.11.2013, S. 640

Redaktionelle Anmerkungen

Die amtlichen Endergebnisse der fünf Volksentscheide finden sich hier.

Hintergründe zu den Verfassungsänderungen – etwa zum Verfahren, zur Bedeutung der einzelnen Änderung oder zum Wortlaut des geänderten Verfassungstextes – finden sich hier (der verlinkte Beitrag wurde zwar Ende 2012 geschrieben, befindet sich jedoch auf aktuellem Stand – der dort vorgestellte Gesetzentwurf wurde vom Bayerischen Landtag am 20.06.2013 in unveränderter Form beschlossen und dem Volk am 15.09.2013 in textlich unveränderter Form zur Abstimmung vorgelegt).

Wer sich für den Gang des Gesetzgebungsverfahrens in chronologischer Reihenfolge inklusive der zum jeweiligen Stand abgegebenen Stellungnahmen interessiert, erhält diesen mit einem Klick auf das Tag mit der Nummer der Landtags-Drucksache (16/15140) – siehe unterhalb des Beitrags unter „Tagged with“.

Ass. iur. Klaus Kohnen