Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Merk fordert Klarstellung – Trinkwasserversorgung nicht Teil des Freihandelsabkommens mit den USA

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„Trinkwasser ist keine bloße Handelsware  / Kommunen wissen selbst am besten, wie sie die Trinkwasserversorgung sicherstellen“ / Schreiben an EU-Handelskommissar de Gucht angekündigt

Bayerns Europaministerin Dr. Beate Merk hat angesichts der Berichte über Sorgen der Kommunalen Spitzenverbände in Bayern von der EU-Kommission eine ausdrückliche Klarstellung gefordert, dass der Bereich der Trinkwasserversorgung nicht Teil des geplanten Freihandelsabkommens zwischen den USA und der EU sein wird.

„Ich sage klar: Hände weg von unserem Trinkwasser. Trinkwasser ist keine bloße Handelsware“, so die Ministerin. „Hier spielen Qualität und Versorgungssicherheit eine zentrale Rolle. Unsere Kommunen wissen selbst am besten, wie sie die Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger mit Trinkwasser sicherstellen. Sie können hier voll auf die Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung bauen.“

Erst in diesem Jahr hat Bayern eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung verhindert und sich erfolgreich für eine entsprechende Ausnahme in der EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe eingesetzt. Das entsprach auch dem Willen der Bürgerinnen und Bürger in Europa: Weit über eine Million Menschen hatten sich bei einer Europäischen Bürgerinitiative gegen eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung ausgesprochen. Dieses Votum, so Merk, ist der klare Auftrag an die EU-Kommission, das Trinkwasser bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen mit den USA zu schützen:

„Im Freihandelsabkommen muss deshalb ausdrücklich eine Ausnahme für die Trinkwasserversorgung festgeschrieben werden, damit hier überhaupt keine Zweifel bestehen. EU-Handelskommissar Karel de Gucht muss diese Position jetzt schnellstmöglich in die Verhandlungen mit den USA einbringen.“

Die Europaministerin kündigte hierzu ein Schreiben an den EU-Kommissar an.

Ministerin Merk verwies darauf, dass im Freihandelsabkommen mit den USA generell auch ein hoher Verbraucherschutz sichergestellt werden müsse. Das hohe EU-Verbraucherschutzniveau müsse hier Richtschnur sein. Freihandelsabkommen mit Drittstaaten seien im Interesse einer Liberalisierung des Handels- und Wirtschaftsverkehrs richtig und wichtig. Allerdings dürften dabei die Verbraucherschutzrechte keinesfalls auf der Strecke bleiben.

Staatskanzlei, PM v. 21.11.2013