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Rezension: Troidl, Akteneinsicht im Verwaltungsrecht – Informationszugang gemäß VwVfG, VwGO, UIG, VIG, IFG u.a. (C.H.Beck, 2013)

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Troidl, Akteneinsicht im Verwaltungsrecht_102-96von Felix Koehl, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, München

Wissen ist Macht – das gilt auch und besonders im Verwaltungsrecht, wenn man erfolgreich gegen behördliches Handeln vorgehen oder behördliches Handeln im eigenen Sinne erreichen will. Ohne Akteneinsicht ist die Kenntnis des Bürgers und seines Rechtsberaters meist nur rudimentär und stellt bestenfalls Halbwissen dar. Besonders im Vorfeld eines Verwaltungsverfahrens ist die Gewährung von Akteneinsicht nach wie vor keine Selbstverständlichkeit, auch wenn sich der Grundsatz des Amts- und Aktengeheimnisses inzwischen zum Prinzip der beschränkten Aktenöffentlichkeit gewandelt hat.

Das Werk „Akteneinsicht im Verwaltungsrecht“ von Dr. Thomas Troidl, erschienen im Verlag C.H. Beck, unternimmt den erfolgreichen Versuch, als Praxisleitfaden erstmals einen systematischen Gesamtüberblick über das komplexe Recht der Akteneinsicht zu liefern, das zentrale Bedeutung für die Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Mandate hat. Im ersten Kapitel wird nach einem kurzen Abriss über die geschichtliche Entwicklung des Rechts auf Akteneinsicht ihre grundrechtliche Bedeutung dargelegt, auf weitere verfassungs- und europarechtliche Implikationen hingewiesen sowie ein Überblick über die einfachgesetzlichen Regelungen und deren Konkurrenzen gegeben.

Im zweiten Kapitel folgt eine ausführliche Darstellung der Akteneinsicht unterschieden nach den verschiedenen materiellen Rechtsgebieten. Behandelt wird die Akteneinsicht

  • im Allgemeinen Verwaltungsrecht,
  • im Umweltinformationsrecht,
  • im Lebensmittelrecht,
  • im Informationsfreiheitsrecht,
  • im Planfeststellungsrecht,
  • im Immissionsschutzrecht,
  • im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht,
  • im Kommunalrecht,
  • im Vergaberecht,
  • im öffentlichen Dienstrecht,
  • im Schul- und Hochschulrecht,
  • im Sozialrecht sowie
  • im Verwaltungsprozess (dort insbesondere im Ausländer- und Asylrechtsprozess).

Im dritten Kapitel befasst sich der Autor mit der prozessualen Durchsetzung der Akteneinsicht, die vor allem für die Verwirklichung des Informationszugangs unbeteiligter Dritter oft nur schwierig durchzusetzen ist. Der Gang des technischen Ablaufs der Akteneinsicht wird im vierten Kapitel dargestellt. Der Textteil des Buches schließt im fünften Kapitel mit einem Ausblick und Forderungen an den Gesetzgeber. Insbesondere dem Postulat, in naher Zukunft eine vereinheitlichte, vereinfachte und verständliche Rechtsgrundlage für den Informationszugang zu schaffen, anstatt den Status quo von 30 unterschiedlichen Informationszugangsgesetzen weiter zu belassen, kann nur beigepflichtet werden.

Besonders wertvoll wird der Praxisleitfaden durch seinen Anhang, der ausführliche und gut strukturierte Übersichten und Checklisten sowie Muster für Schreiben und Schriftsätze bietet.

Alle im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Verwaltungsrichter sowie Behördenvertreter, aber auch Unternehmensjustitiare und Verbandsjuristen, die mit verwaltungsrechtlichen Fragen befasst sind, werden das Werk mit großem Gewinn zur Hand nehmen.

Thomas Troidl, Akteneinsicht im Verwaltungsrecht – Informationszugang gemäß VwVfG, VwGO, UIG, VIG, IFG u.a., Verlag C.H. Beck, München 2013. XXIX, 245 S., ISBN 978-3-406-64795-6. 39,00 €

 

Anmerkung der Redaktion

Felix Koehl ist Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, München. Er gehört dem 11. Senat an, der insbesondere mit Straßenverkehrsrecht beschäftigt ist.

 

Net-Dokument BayRVR2013122201