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Staatskanzlei: Leistungen und Impulse der Bayerischen Staatsregierung für die Kommunen

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Ministerpräsident Horst Seehofer: „Kommunen sind Garanten für Bürgernähe und soziales Miteinander – Bayern unterstützt seine Kommunen mit zahlreichen Maßnahmen“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung über die Situation der bayerischen Kommunen beraten und die Leistungen und Impulse der Bayerischen Staatsregierung erörtert. Schon in seiner Regierungserklärung hatte Ministerpräsident Horst Seehofer betont, dass die Stärkung der Kommunen eine wichtige Ausformung des Heimatgedankens sei.

Der Ministerpräsident: „Die Kommunen sind als Garanten für Selbstverwaltung, Bürgernähe, soziales Miteinander und Transparenz der Grundpfeiler unseres Staatswesens. Fortschritt und Wohlstand sind von intakten, lebensfähigen Kommunen abhängig. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es daher vordringliches Ziel, Städte, Gemeinden und Kreise als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und die kulturelle Vielfalt zu bewahren.“

Der Staatsregierung sei es wichtig, den Kreisen, Städten und Gemeinden stets als Partner auf Augenhöhe zu begegnen.

„Deshalb war die Aufnahme einer Garantie der angemessenen finanziellen Ausstattung der Gemeinden in die Bayerische Verfassung für uns nur konsequent. Und das waren keine leeren Worte: Mit dem höchsten Kommunalen Finanzausgleich aller Zeiten haben wir ein Ausrufezeichen gesetzt für nachhaltige kommunale Finanzen“, so der Ministerpräsident.

Auch darüber hinaus unterstütze der Freistaat seine Kommunen durch ein enorm breites Bündel von Maßnahmen. Die einzelnen Kabinettsmitglieder gaben einen Überblick über Beispiele, wie die Bayerische Staatsregierung die Kommunen als Fundament des Staates weiter stärken:

Innenminister Joachim Herrmann: “Bayerische Kommunen für Funktionieren unseres Staatswesens von entscheidender Bedeutung – Unterstützung vor allem bei Bewältigung des demografischen Wandels“

„Die Bayerischen Kommunen sind für das Funktionieren unseres Staatswesens von entscheidender Bedeutung“, so Innenminister Joachim Herrmann. „Daher unterstützt sie das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr mit zahlreichen Maßnahmen. Ein zentrales Thema ist dabei die Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels.“

Wohnraum- und Städtebauförderung

„Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Wohnraumversorgung. Deshalb unterstützen wir sowohl die Kommunen in den Verdichtungsräumen als auch im ländlichen Raum und nicht zuletzt die Hochschulstädte“, so Herrmann.

Bereits im März 2013 hatte die Bayerische Staatsregierung für 2014 eine Aufstockung der Wohnraumfördermittel um 50 Millionen Euro auf 260 Millionen beschlossen. Gleichfalls wurden die Mittel für die Förderung der Studentenwohnungen um zehn Millionen Euro auf 27 Millionen Euro erhöht.

Herrmann: „2014 muss zum Jahr des Wohnungsbaus in Bayern werden. Wir müssen in Bayern wieder jährlich auf 70.000 neu gebaute Wohnungen kommen.“

Zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Bewältigung des wirtschaftsstrukturellen und demografischen Wandels wird die Bayerische Staatsregierung die Städtebauförderung verstärken. 2013 standen dafür über 140 Millionen Euro zur Verfügung. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist eine schrittweise Anhebung der Städtebaufördermittel des Bundes auf 700 Millionen Euro vorgesehen. Die für die Erhöhung des bayerischen Anteils benötigten Kofinanzierungsmittel sind für den Nachtragshaushalt 2014 angemeldet.

Förderung des kommunalen Straßenbaus

Der kommunale Straßenbau wurde 2013 mit rund 144 Millionen Euro aus dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und rund 30 Millionen Euro aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gefördert. Die Haushaltsansätze für das Jahr 2014 sind gleich hoch.

Verkehr

Herrmann: „Der Erhalt, der Ausbau und die bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur werden ein Schwerpunkt der neuen Legislaturperiode sein. Denn um Mobilität zu garantieren, ist eine dauerhafte, verlässliche Finanzierung aller Verkehrsträger unerlässlich.“

Für den Doppelhaushalt 2015/2016 soll auf bayerischer Ebene ein Planungskostenbudget aus Landesmitteln eingerichtet werden, mit dem gezielt prioritäre Schienenprojekte im Freistaat geplant werden können. Außerdem arbeitet die Staatsregierung gemeinsam mit den Bahnunternehmen daran, das Netz der Bahnhöfe und Haltepunkte im Freistaat Bayern zu verdichten. Seit der Übernahme der Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr durch den Freistaat im Jahr 1996 konnten bereits 56 neue Bahnstationen in Bayern eröffnet werden.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für den allgemeinen öffentlichen Nahverkehrs mit Bussen, U- und Straßenbahnen zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützte sie dabei 2013 mit rund 61 Millionen Euro. 2014 sind 51,3 Millionen Euro im Staatshaushalt veranschlagt. Außerdem stellt der Freistaat Mittel für die Verbesserung der baulichen Infrastruktur und für die Beschaffung neuer Fahrzeuge des ÖPNV dieses Jahr 83 Millionen Euro für Maßnahmen zur Förderung nach dem BayGFVG und 67 Millionen Euro für die Komplementärfinanzierung nach dem FAG bereit. Großprojekte des Öffentlichen Personennahverkehrs (über 50 Millionen Euro) unterstützt das GVFG-Bundesprogramm noch bis 2019.

Herrmann: „Die Fortsetzung dieses Programms über 2019 hinaus ist für die Planungssicherheit vieler Projekte in Bayern unbedingt erforderlich. Deshalb hat die Entscheidung über die Fortsetzung des Bundesprogramms für die Staatsregierung höchste Priorität.“

Sonderinvestitionsprogramm ‚Bayern barrierefrei 2023‘ – Bau und Verkehr

Um das Ziel ‚Bayern barrierefrei 2023‘ zu erreichen, wird die Oberste Baubehörde ein eigenständiges Modul für die Bereiche Bau und Verkehr einbringen. Dieses soll baulichen Maßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung des öffentlichen Raumes anstoßen, unterstützen und fördern.

Herrmann: „Bei diesem Modul geht es nicht nur um unseren staatlichen Zuständigkeitsbereich, wie Staatsstraßen oder den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen, sondern auch um ein Förderprogramm zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für Kommunen und private ÖPNV-Betreiber.“

Das Modul soll zum Doppelhaushalt 2015/2016 anlaufen.

Interkommunale Zusammenarbeit

Über den 2011 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen ‚Aktionsplan demografischer Wandel‘ werden interkommunale Kooperationen gefördert, in denen Gebietskörperschaften über ihre Grenzen hinweg zusammenarbeiten. Im Nachtragshaushalt 2012 wurden dafür erstmalig 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Doppelhaushalt 2013/2014 sieht ebenfalls jeweils 500.000 Euro vor.

Feuerwehr

In den letzten zehn Jahren förderte die Bayerische Staatsregierung den Kauf von gemeindlichen Feuerwehrfahrzeugen und -geräten und den Bau von Feuerwehrgerätehäusern in den Gemeinden mit mehr als 333 Millionen Euro aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer.

Staatskanzleiministerin Haderthauer: „Staatsregierung lässt Standortkommunen bei den Auswirkungen der Bundeswehrreform nicht im Stich!“

Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer wies auf die Herausforderungen und Chancen der Bundeswehrreform für die betroffenen Standortkommunen hin:

„Die Bayerische Staatsregierung lässt die Kommunen mit den Auswirkungen der Bundeswehrreform nicht allein. Bayern hat im aktuellen Doppelhaushalt 2013/2014 nochmals Sondermittel in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro zur Bewältigung der Konversionsfolgelasten eingeplant“, so die Staatskanzleiministerin.

Aber auch der Bund als Verantwortlicher der Bundeswehrreform müsse mitziehen:

„Der Schlüssel für eine gelungene Konversion liegt – neben der Aufstockung vorhandener Förderprogramme des Bundes – in der verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken an die Kommunen. Bayern macht dem Bund schon lange Druck, dies zu ermöglichen, unter anderem über den Bundesrat. Nun steht es schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag. Wir bleiben dran und werden den Bund zu einer schnellen Umsetzung drängen“, so die Ministerin abschließend.

Durch eine Änderung des BIMA-Gesetzes sollen die Kommunen künftig die Möglichkeit erhalten, Konversionsflächen unter Marktpreis zu erwerben, um dort bezahlbaren Wohnraum oder andere Vorhaben im Sinne des Gemeinwohls zu schaffen. Bei allen anderen Vorhaben, wie der Schaffung eines Gewerbegebiets, sollen die Kommunen zur Beschleunigung des Kaufverfahrens gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf das Instrument von Besserungsscheinen zurückgreifen können, d.h. der Erwerb der Liegenschaften erfolgt zu verbilligten Konditionen, etwaige Wertsteigerungen fallen jedoch – abzüglich der Kosten für die Kommune – dem Bund zu.

Landwirtschaftsminister Brunner: „Umfangreiche Leistungen zur Sicherung und Verbesserung der Vitalität ländlicher Räume“

Zur Sicherung und Verbesserung der Vitalität des ländlichen Raums bietet der Freistaat den bayerischen Kommunen maßgeschneiderte Hilfe zur Selbsthilfe: So koordinieren und unterstützen die Ämter für Ländliche Entwicklung derzeit 1.200 Projekte der Dorferneuerung sowie 80 kommunale Allianzen in insgesamt 600 Gemeinden. Jedes Jahr lösen die staatlichen Zuschüsse von rund 60 Millionen Euro Investitionen von rund 150 Millionen Euro aus, die vor allem der regionalen Wirtschaft zugutekommen. Mit der Flurneuordnung hilft der Freistaat den Kommunen, die für ihre Zukunftsaufgaben notwendigen Flächen bereitzustellen – vom Gewässerschutz über die Modernisierung des Wegenetzes bis hin zur Energieversorgung. Insgesamt wurden im Rahmen der Ländlichen Entwicklung allein in den vergangenen fünf Jahren Fördermittel von fast einer halben Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Aber auch bei der Umsetzung der Energiewende steht die Verwaltung für ländliche Entwicklung den Gemeinden mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen des EU-Förderprogramms Leader flossen in der vergangenen Förderperiode 2007 bis 2013 insgesamt 100 Millionen Euro in 1 500 Projekte, vor allem in Infrastrukturmaßnahmen.

Wertvolle praktische und finanzielle Unterstützung erhalten die bayerischen Kommunen, die vielfach Waldbesitzer sind, aber auch bei der vorbildlichen Bewirtschaftung ihrer Wälder. Für Waldumbau, Waldpflege und Erschließung erhielten die Kommunen allein im vergangenen Jahr 3,6 Millionen Euro, das sind 28 Prozent aller dafür zur Verfügung gestellten Mittel. Mit 700 000 Euro förderte der Freistaat forstliche Wirtschaftspläne und Betriebsgutachten im Körperschaftswald. Auf rund der Hälfte der Körperschaftswaldfläche übernimmt die Forstverwaltung die Betriebsleitung, die anderen Kommunen werden mit jährlich rund 880 000 Euro unterstützt.

Familienministerin Müller: „Kommunen sind unschätzbarer Partner für ein soziales Bayern“

„Die Kommunen sind ein unschätzbarer Partner der Bayerischen Staatsregierung für ein soziales Bayern. Mit ihrem vielfältigen Aufgabengebiet, beginnend bei der Kinderbetreuung über die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung bis hin zu Hilfe für Senioren stehen die Kommunen den Bürgerinnen und Bürgern in allen Lebensphasen unterstützend zur Seite. Die Kosten dafür stellen die Kommunen aber zunehmend vor Herausforderungen. Deshalb unterstützen wir sie hier tatkräftig“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller.

„Der Ausbau der Kinderbetreuung ist ein finanzieller Kraftakt. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung die Kommunen nicht nur beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren seit 2008 zusätzlich zu den Bundesmitteln in Höhe von 430 Millionen Euro um weitere 954 Millionen Euro entlastet, sondern auch bei den Betriebskosten. Hier beträgt der Anteil des Freistaates mehr als 1 Milliarde Euro jährlich. Wir haben ferner die vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter durch den Bund erreicht, was unsere Kommunen im Jahr 2014 um rund 550 Millionen Euro entlastet. Das im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarte und auf eine unsere Initiative zurückgehende Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung wird zu einer weiteren Entlastung von rund 750 Millionen Euro jährlich führen“, so Müller abschließend.

Umweltminister Huber: „Bayerische Kommunen sind tragende Säule bei Natur- und Klimaschutz / Hohes finanzielles Engagement des Freistaats für kommunale Umweltprojekte gesichert“

Der Schutz der einzigartigen Naturschätze in Bayern und der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist ein zentrales Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Das betonte der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber heute im Kabinett:

„Die Bewahrung der Schöpfung und der einzigartigen Naturlandschaften unserer bayerischen Heimat ist eine Gemeinschaftaufgabe. Gerade bei der Energie- und Rohstoffwende sowie im Natur- und Artenschutz besitzen die bayerischen Kommunen eine Schlüsselrolle vor Ort. Deshalb ist der Freistaat ein verlässlicher Partner an der Seite der Kommunen für eine nachhaltige finanzielle Ausstattung im Bereich Klima- und Umweltschutz.“

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der Menschen und ihrer Güter vor Hochwasser. Allein in Hochwasserschutzmaßnahmen und Renaturierungsprojekte an den bayerischen Gewässern investierte der Freistaat seit dem Jahr 2001 mehr als 1,6 Milliarden Euro, wovon die Kommunen direkt profitieren. Im Rahmen des nach dem Juni-Hochwasser 2013 aufgelegten Hochwasserschutzaktionsprogramms 2020plus wurden die Investitionen auf künftig durchschnittlich 150 Millionen Euro pro Jahr zuzüglich des Hochwasserschutzes an der niederbayerischen Donau angehoben.

Auch im Trinkwasser- und Abwasserbereich lässt der Freistaat die Kommunen nicht allein.

Huber: „Um eine sichere öffentliche Wasserversorgung und ordnungsgemäße Abwasserentsorgung zum Schutz unserer Flüsse und Seen zu garantieren und gleichzeitig hohe Gebührenbelastungen zu vermeiden, hat der Freistaat die bayerischen Kommunen in der Vergangenheit mit rund 12 Milliarden Euro unterstützt. Allein im Jahr 2013 erhielten die Kommunen dafür Mittel in Höhe von über 90 Millionen Euro.“

Über das bayerische Landschaftspflege- und Naturparkförderprogramm förderte das Bayerische Umweltministerium im Jahr 2013 das Engagement der Kommunen für den Erhalt der Artenvielfalt mit rund 13,5 Millionen Euro. Im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms unterstützt die Staatsregierung unter anderem bayerische Kommunen bei der Reduzierung des CO2-Ausstoßes mit rund sieben Millionen Euro, wobei rund zwei Drittel dem ländlichen Raum zugutekamen. Den Landkreisen und kreisfreien Städten stellt das Bayerische Umweltministerium für Altlastenerkundungen und -sanierungen jährlich 3,5 Millionen Euro und den kreisangehörigen Gemeinden für die Erkundung und Sanierung ihrer gemeindeeigenen Hausmülldeponien jährlich fünf Millionen Euro bereit.

Kultusminister Spaenle: „Kräftige Investitionen in die Bildungsinfrastruktur vor Ort“

Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle betonte: „Unsere kräftigen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur sowie die Förderung von Kunst und Kultur vor Ort tragen dazu bei, die Kommunen als Wirtschafts- und Wohnstandort zu stärken und die kulturelle Vielfalt zu bewahren.“

Im Rahmen der Schulfinanzierung unterstützt der Freistaat die Kommunen unter anderem bei der Beschaffung von Lernmitteln und gewährt Zuschüsse zum Lehrpersonal. Darüber hinaus entlastet der Freistaat die Städte und Gemeinden beim Ausbau schulischer Ganztagesangebote. So hat der Freistaat die Trägerschaft für die offene Ganztagsschule an staatlichen Schulen übernommen und entlastet die Kommunen dadurch bayernweit mit über 10 Millionen Euro jährlich. Zudem übernimmt der Freistaat die Erhöhung der Pauschale für außerschulisches Betreuungspersonal in der gebundenen Ganztagsklasse in der 1. und 2. Jahrgangsstufe und leistet einen zusätzlichen Beitrag für die verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen sowie für Bauinvestitionen zum Ausbau von Ganztagesschulen. Im Bereich der Kunst engagiert sich der Freistaat auf vielfältige Weise in allen Landesteilen. Insbesondere durch den Kulturfonds Bayern sowie die Förderung nichtstaatlicher Theater, der Sing- und Musikschulen und nichtstaatlicher Orchester erfahren die Kommunen, aber auch Träger privater kultureller Einrichtungen eine unmittelbare finanzielle Unterstützung.

Spaenle abschließend: „Nicht zuletzt entlasten wir Kommunen in Einzelfällen wie durch die Übernahme der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg oder unlängst des Porzellanikons Selb oder des Glasmuseums Frauenau.“

Finanzminister Dr. Markus Söder: „Finanzausgleich von über 8 Milliarden Euro ist Rekordunterstützung für Kommunen / Auch Schlüsselzuweisungen erreichen neuen Höchststand“

Die Staatsregierung ist und bleibt ein verlässlicher Partner ihrer Kommunen. Dies bestätigen die erfolgreichen Verhandlungen mit einem einvernehmlichen Ergebnis mit den kommunalen Spitzenverbänden: Danach sollen die Finanzausgleichsleistungen 2014 auf insgesamt 8,04 Milliarden Euro steigen.

„Mit einem Zuwachs von 2,8 Prozent übersteigen sie erstmalig die 8 Milliarden-Euro-Grenze. Eine Rekord-Unterstützung für unsere Kommunen. Dies macht uns keiner nach“, teilte Dr. Markus Söder, Finanzminister, mit.

Auch die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Landkreise in Bayern erreichen 2014 einen neuen Höchststand.

„Sie steigen um 85 Millionen Euro auf 2,97 Milliarden Euro. Das stärkt die kommunalen Verwaltungshaushalte und erhöht die Investitionsfähigkeit der Kommunen“, betonte Söder.

Die Mittel für Straßenbau und -unterhalt werden um 23 Millionen Euro auf 299 Millionen Euro erhöht. Damit können auch die Pauschalen für Straßenunterhalt und Winterdienst in 2014 um rd. 10 Prozent angehoben werden. Die Mittel für die Förderung des kommunalen Hochbaus (Art. 10 FAG) werden um 17 Millionen Euro auf 392,6 Millionen Euro erhöht. Die Investitionspauschale steigt um 50 Millionen Euro auf 365 Millionen Euro. Etwa die Hälfte davon kommt einer weiteren Erhöhung der Mindestinvestitionspauschale für kleine Gemeinden zu Gute.

Der Ansatz für Krankenhausinvestitionen wird auf dem hohen Niveau von 500 Millionen Euro fortgeführt. Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, der erst im Jahr 2013 auf 100 Millionen Euro vervierfacht worden ist, wird auf diesem hohen Niveau weitergeführt. Gleichzeitig werden die Vorgaben zur Verwendung flexibilisiert: Künftig kann ein begrenzter Anteil der gewährten Stabilisierungshilfen zur notwendigen Verbesserung und dem Erhalt der kommunalen Grundausstattung eingesetzt werden. Die Zuweisungen für die Schülerbeförderung steigen um 7 Millionen Euro auf 312 Millionen Euro. Die durchschnittliche Ausgleichsquote von 60 Prozent wird damit gehalten.

Die Zuweisungen an die Bezirke steigen um 5 Millionen Euro auf 648 Millionen Euro. Zugleich erfahren die Bezirke eine Entlastung durch die ab 2014 vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund in Höhe von geschätzten 65 Millionen Euro in 2014.

Zusätzlich gilt die Zusage der Staatsregierung: Der Freistaat Bayern wird den auf seine Kommunen entfallenden Teil der Entlastung eines Bundesteilhabegesetzes vollständig an die zuständigen kommunalen Ebenen, insbesondere die Bezirke weitergeben. Ebenso werden die im Koalitionsvertrag zugesagten auf Bayern entfallenden Mittel des Bundes zur Krippenförderung vollständig an die Kommunen weitergereicht

Gesundheitsministerin Huml: „Bayern investiert rund 1,5 Milliarden Euro in die Modernisierung der kommunalen Krankenhäuser/ Mit Förderprogramm für Hausärzte bundesweite Spitzenposition“

Bayern ist starker Partner der Kommunen in den Zukunftsthemen Gesundheit und Pflege. Dies betonte die Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml.

„Gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft benötigen wir eine qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen vor Ort. Die bayerischen Krankenhäuser, die niedergelassen Ärzte sowie die in der ambulanten und stationären Pflege Tätigen sind ein Garant für die hohe Lebensqualität im Freistaat. Bayern hat bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Versorgung vor allem im ländlichen Raum zukunftsfit zu machen.“

Aktuell hat der Freistaat Investitionsvorhaben in einem Umfang von 1,46 Milliarden Euro für kommunale Krankenhäuser eingeplant, davon weit über die Hälfte (840 Millionen Euro) für kommunale Häuser im ländlichen Raum. Um die ambulante ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu sichern, investiert Bayern zudem 15,5 Millionen Euro.

„Mit diesem Förderprogramm nimmt Bayern eine bundesweite Spitzenposition ein. Wir haben bereits 58 Niederlassungen von Hausärzten unterstützt. Dieses Programm wollen wir auch auf andere Fachärzte, wie etwa Kinderärzte, ausweiten“, so die Ministerin.

Hausarztverträge sind ein wichtiges Instrument, um die Rahmenbedingungen für die bayerischen Hausärzte weiter zu verbessern.

Huml: „Jetzt muss auch der Bund ein klares Bekenntnis für die Hausärzte abgeben und die im Koalitionsvertrag auf Initiative von Bayern vereinbarte Abschaffung der Honorarobergrenze zügig umsetzen.“

Gemeinsam mit den Kommunen will die Bayerische Staatsregierung das Thema Prävention noch stärker zu den Bürgern vor Ort bringen. Dazu wird derzeit ein Bayerischer Präventionsplan erstellt. Ein Kernelement ist die Förderung bayernweiter Modellprojekte „Gesunder Landkreis – Runde Tische zur regionalen Gesundheitsförderung“ zunächst an den Standorten Passau, Weilheim-Schongau, Erlangen-Höchstadt, Bamberg, Coburg, Ansbach, Würzburg und Dillingen. Eine Ausweitung auf alle Regierungsbezirke Bayerns ist geplant.

„Wir müssen die Menschen dort erreichen, wo sie leben, lernen und arbeiten: in den Kindergärten, in den Schulen, in der Arbeit, aber auch in ihrer Freizeit und Zuhause. Prävention ist kein Lebenslust-Verhinderer, sondern der Schlüssel für mehr Lebensfreude, Gesundheit und Selbstbestimmtheit bis ins hohe Alter“, betonte Huml.

Auch in der Pflege will Bayern führend sein. Rund zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt und betreut. Im Rahmen des Förderprogramms „Bayerisches Netzwerk Pflege“ investiert der Freistaat allein in diesem Jahr 1,14 Millionen Euro in die Familienpflege und 1,58 Millionen Euro für die Fachstellen für pflegende Angehörige.

Pflegeministerin Melanie Huml: „Gerade die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen brauchen unsere Hilfe. Sie leisten unermesslich viel in einer sehr belastenden Situation.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 13.01.2014