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Bayerischer Gemeindetag: Brandl fordert Städtetag zu mehr Sachlichkeit auf

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Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl fordert den Bayerischen Städtetag zu mehr Sachlichkeit in der Diskussion um die Reform des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern auf. Zu den heutigen Äußerungen von Städtetagsvorsitzenden Dr. Ulrich Maly, der Gemeindetag „brandmarke vermeintliche Ungerechtigkeiten“ beim Finanzausgleich sagte er:

„Nicht nur der Bayerische Gemeindetag, sondern auch Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer sieht Reformbedarf beim kommunalen Finanzausgleich. So hat er bei einem CSU-Parteitag in Nürnberg schon Anfang März 2012 erklärt, er wolle für mehr Gerechtigkeit beim Finanzausgleich sorgen und künftig noch zielgerichteter schwächere Kommunen unterstützen.“

Gerade die strukturschwachen und von Demographie betroffenen Städte und Gemeinden brauchen eine zuverlässige Finanzausstattung, um die anstehenden Herausforderungen bewältigen zu können. Deshalb engagiert sich der Bayerische Gemeindetag bei dem gemeinsamen Gutachten zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs. Die darin abzuhandelnden Fragen sollen dazu dienen, das bestehende System auf den Prüfstand zu stellen, und Ansätze für die Schließung der vorhandenen Gerechtigkeitslücken zu formulieren. Dabei geht es nicht um das Spannungsfeld „groß gegen klein“, sondern darum, finanz- und strukturschwachen Städten und Gemeinden langfristig zu helfen. Es gilt, nicht nur die Einnahmeseite kritisch zu hinterfragen, sondern auch den Bedarf der Gemeinden exakter zu ermitteln. Dass Handlungsbedarf besteht, sei exemplarisch an der Stadt München festgemacht, bei der auf der Einnahmenseite z. B. allein bei der Gewerbesteuer ein Drittel der Einnahmen nicht angerechnet wird. München erhält 2014 94 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen und daneben vom Freistaat außerhalb des Finanzausgleichs weitere 3 Milliarden Euro.

Brandl: „Es ist unverständlich warum sich der Bayerische Städtetag angesichts der bestehenden Gerechtigkeitslücken zum Anwalt des bestehenden Systems macht. Wir wollen Weiterentwicklung für alle finanz- und strukturschwachen Gemeinden und Städte – unabhängig von ihrer Größe. Die Städte und Gemeinden haben einen Anspruch darauf, dass das im letzten Jahr in der Verfassung verankerte Ziel der gleichwertigen Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land auch im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs umgesetzt wird.“

Bayerischer Gemeindetag, PM v. 06.02.2014