Gesetzgebung

Sparkassenverband Bayern: Bankenregulierung – Gemeinsames Positionspapier von Sparkassenverband Bayern, Genossenschaftsverband Bayern und Bayerischem Bankenverband

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Zum Thema Bankenregulierung haben der Sparkassenverband Bayern, der Genossenschaftsverband Bayern und der Bayerische Bankenverband ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. Darin äußern sie sich zur europäischen Bankenabgabe, IFRS-Bilanzierung und Finanzierung des Mittelstandes.

Vorbemerkung

Als Folge der Finanzkrise wurde die Kreditwirtschaft einer deutlich strengeren Regulierung unterworfen. Nach dem Willen von Politik und Finanzaufsicht soll diese zukünftig noch ausgeweitet und verschärft werden. Ziel ist es, das Vertrauen in das Finanzsystem durch höhere Transparenz und Widerstandsfähigkeit zu stärken. Dieser Ansatz ist grundsätzlich zu begrüßen.

Im Regulierungseifer der vergangen Jahre wurde jedoch häufig keine ausreichende Differenzierung nach Geschäftsmodellen und Risikoprofilen der unterschiedlichen Bankengruppen vorgenommen. Regulierungsmaßnahmen, die nicht sachgerecht und nicht risikoadäquat sind, führen zu einer Überforderung und Fehlbelastung gerade kleiner Banken und Sparkassen. Um ungewollte Auswirkungen auf die Finanzierungsfunktion der Kreditinstitute für die Wirtschaftsunternehmen zu vermeiden, muss die Politik die Regulatorik regelmäßig korrigieren und nachjustieren.

Nachstehende Themenfelder sind dafür aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung:

  1. Freigrenze bei europäischer Bankenabgabe durchsetzen und Doppelbelastungen der Institute vermeiden.
  2. Ausweitung der IFRS-Bilanzierung auf nicht kapitalmarktorientierte Kreditinstitute verhindern. Die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden soll unverändert in deutscher Sprache erfolgen.
  3. Langfristfinanzierung des Mittelstands sicherstellen und Fristentransformation ermöglichen.
  4. Langfristfinanzierung des Mittelstands sicherstellen und KMU-Korrekturfaktor erhalten.
  5. Finanzierung des Mittelstands durch Bankkredite weiterhin sichern.

1. Freigrenze bei europäischer Bankenabgabe durchsetzen und Doppelbelastungen der Institute vermeiden

Hintergrund

Die Trilogverhandlungen zur Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) wurden Ende 2013 abgeschlossen.

Die Richtlinie soll für alle Banken in allen 28 Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Einziehung einer risikoorientierten Bankenabgabe zum Aufbau nationaler Abwicklungsfonds. Beim Zielvolumen haben sich die Trilogparteien auf mind. 1 Prozent der gedeckten Einlagen bis zum Jahr 2025 geeinigt.

Auf der BRRD basierend ist die Schaffung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) geplant. Aktuell laufen die Trilogverhandlungen, welche bis Mai 2014 abgeschlossen werden sollen. Der Mechanismus soll für die Euroländer sowie für weitere freiwillig teilnehmende Mitgliedsstaaten gelten. Wesentliche Funktion des SRM ist die Schaffung einer zentralen Abwicklungsbehörde und eines zentralen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF). Dieser soll mit risikoadjustierten Beiträgen der Banken gefüllt werden.

Position

Bei der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für die nationalen Fonds bzw. für den SRF ist die Definition einer Freigrenze erforderlich, wie sie vergleichbar bei der deutschen Bankenabgabe festgeschrieben ist. Denn es sollen nur Banken in einen Abwicklungsfonds einzahlen, deren Schieflage ein Risiko für die Finanzstabilität darstellt. Um dem risikoarmen Geschäft der Regionalbanken Rechnung zu tragen und sie von einer Bankenabgabe auszunehmen, ist die Freigrenze notwendig.

Zudem muss grundsätzlich eine Doppelbelastung der Kreditinstitute durch eine nationale und europäische Bankenabgabe vermieden werden. Eine Vergemeinschaftung der Haftung für Altlasten muss zudem ausgeschlossen werden. Eine Überführung der nationalen Abwicklungsfonds in den SRF darf auch deshalb erst dann erfolgen, wenn alle teilnehmenden Mitgliedsländer nationale Fonds in Höhe des in der BRRD vereinbarten Zielvolumens aufgebaut haben.

Abgelehnt wird der u.a. von der Europäischen Zentralbank (EZB) in die Diskussion um den Aufbau des SRF eingebrachte Vorschlag, die Aufbauphase des Fonds von zehn Jahren auf fünf Jahre zu verkürzen. Die sich hieraus ergebende Verdoppelung der Jahresbeiträge würde die Belastung der beitragspflichtigen Institute auf ein nicht mehr akzeptables Maß erhöhen. Deutschland hat voraussichtlich 21 Mrd. Euro des vorgesehenen Gesamtvolumens von 55 Mrd. Euro beizutragen. Hinzu kommen die kumulativen Effekte, die sich insbesondere aus der Neufassung der Einlagensicherungsrichtlinie ergeben sowie derzeit noch nicht konkret zu beziffernde regulatorische Folgekosten, die aus den nationalen und EU-Rechtsetzungsinitiativen der letzten Zeit resultieren.

Nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen trägt der deutsche Gesetzgeber bei der Beitragserhebung zum Restrukturierungsfonds dem Gedanken der Vermeidung einer Überbelastung der Beitragspflichtigen durch eine Zumutbarkeitsgrenze Rechnung. Entsprechendes muss auch für EU-Vorgaben gelten. Deshalb sollte an dem ursprünglich gefassten Plan einer zehnjährigen Aufbauphase festgehalten werden.

2. Ausweitung der IFRS-Bilanzierung auf nicht kapitalmarktorientierte Kreditinstitute verhindern

Die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden soll unverändert in deutscher Sprache erfolgen.

Hintergrund

Derzeit unterzieht die Europäische Zentralbank (EZB) die künftig von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute einer intensiven Bilanzprüfung. Dieser Test wird auf Basis der internationalen Bilanzierungsregeln (IFRS) durchgeführt, um eine Vergleichbarkeit der Datensätze über Staatsgrenzen hinweg zu gewährleisten. Dem Vernehmen nach wird die EZB auch künftig im Rahmen des einheitlichen Meldewesens Institutsdaten im einheitlichen IFRS-Format anfordern. Davon betroffen sind dann auch Kreditinstitute, die aktuell den nationalen Aufsichtsbehörden unterstehen und die ihre Bilanzierung am Handelsgesetzbuch (HGB) ausrichten. Ihnen verursachen die aufsichtlich erzwungenen Doppelstrukturen erhebliche Mehrkosten. Grundsätzlich hielten wir es für problematisch wenn durch aufsichtliche Anforderungen der zugrunde zu legende Rechnungslegungsstandard determiniert würde. Denn letztlich droht damit eine schleichende Abkehr vom nationalen Bilanzrecht.

Hinzu kommt, dass die Kommunikation mit der EZB und der EBA zunehmend in englischer Sprache erfolgt. Auch dies ist für kleine Banken und Sparkassen problematisch. Sie verfügen nicht über Stabsabteilungen, die ihnen die Unterlagen der Aufsichtsbehörden in deutscher Sprache aufbereiten können. Zudem sehen die entsprechenden europäischen Regelungen die Sprachenvielfalt in der EU gerade vor.

Position

Ziel muss es sein, die HGB-Bilanzierung für nicht kapitalmarktorientierte Kreditinstitute zu erhalten. Die Bundesregierung sollte deshalb einer schleichenden Ausweitung der IFRS-Bilanzierung durch Bankentests und europäisches Meldewesen auf Bundes- und Europaebene entschieden entgegentreten. Gleiches gilt für die Aufrechterhaltung der deutschen Sprache in der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden.

3. Langfristfinanzierung des Mittelstands sicherstellen und Fristentransformation ermöglichen

Hintergrund

Seit 1. Januar 2014 müssen alle Banken innerhalb der EU neue Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen (CRR und CRD IV) erfüllen. Wesentliche aufsichtliche Kennzahlen des EU-Regelwerks, wie die Verschuldungsgrenze („Leverage Ratio“), sowie die beiden Liquiditätskennziffern „Liquidity Coverage Ratio“ und „Net Stable Funding Ratio“ (NSFR) werden derzeit ausgestaltet. Insbesondere die NSFR wird durch neue Refinanzierungsanforderungen eine Kreditvergabe mit kurzen Laufzeiten befördern. Davon betroffen sind insbesondere mittelständische Firmenkunden von Banken und Sparkassen, weil sie Zinsänderungs- und Prolongationsrisiken zunehmend selbst tragen müssen.

Position

Um eine Erschwerung der langfristigen Finanzierung der deutschen Wirtschaft zu verhindern, muss dafür Sorge getragen werden, dass die Liquiditätskennziffern nicht zu einem Paradigmenwechsel in der Finanzierungskultur führen. Dabei ist insbesondere eine übermäßige Beschränkung der Fristentransformation der Kreditinstitute zu vermeiden. Denn sie ist die Basis für die langfristige Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland.

4. Langfristfinanzierung des Mittelstands sicherstellen und KMU-Korrekturfaktor erhalten

Hintergrund

Um den Krediterfordernissen mittelständischer Betriebe Rechnung zu tragen, wurde in den finalen Gesetzestext der CRR ein Korrekturfaktor eingefügt. Dieser gleicht die in Basel III geforderte pauschale Eigenkapitalerhöhung für KMU-Kredite wieder aus. Allerdings steht der KMU-Korrekturfaktor unter einem Prüfungsvorbehalt. Es besteht die Gefahr, dass er – nach einer Überprüfung durch die Europäische Kommission beziehungsweise die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA bis Mitte 2016 – wieder gestrichen wird. Eine regulierungsbedingte Verteuerung und Verknappung von Mittelstandskrediten wäre die Folge.

Die Deutsche Bundesbank hat zu diesem Thema bereits Untersuchungen durchgeführt. Ihre Ergebnisse liefern durchaus Argumente dafür, dass ein Korrekturfaktor in Deutschland nicht nur aufgrund der hohen Bedeutung des Mittelstands für die Volkswirtschaft, sondern auch unter Risikogesichtspunkten gerechtfertigt ist. Erhebungen der Deutschen Kreditwirtschaft kommen – wenn auch mithilfe eines anderen Studienansatzes – zu dem gleichen Ergebnis.

Position

Die Analysen der Deutschen Bundesbank liefern gute Argumente dafür, dass der Korrekturfaktor in Deutschland gerechtfertigt ist. Deshalb muss er auch in Zukunft erhalten bleiben. Um ein umfangreiches Risikobild der Mittelstandsfinanzierung in Europa zu schaffen, sollte die Methodik der Deutschen Bundesbank auf andere EU-Mitgliedsstaaten übertragen werden. Sollten die dann vorliegenden Länderergebnisse stark voneinander abweichen, muss der Regulierungsrahmen so angepasst werden, dass er – anstatt einer pauschalen Abschaffung des Korrekturfaktors – länderspezifische Regelungen auf nationaler Ebene erlaubt.

5. Finanzierung des Mittelstands durch Bankkredite weiterhin sichern

Hintergrund

Zur Verhinderung der Kreditverknappung in Europa schlägt die EU-Kommission in einem Grünbuch zur Langfristfinanzierung der Wirtschaft die verstärkte Förderung von kapitalmarktorientierten Finanzierungsformen vor.

Grundsätzlich kommt eine Kapitalmarktfinanzierung erst ab einem Emissionsvolumen in zweistelliger Millionenhöhe in Betracht. Der Finanzierungsbedarf der meisten mittelständischen Betriebe ist aber weitaus geringer. Die Kapitalmarktfinanzierung ist gegenüber dem Bankkredit zudem vergleichsweise aufwändig und es bestehen regulatorische Hürden (z.B. Erstellung eines Verkaufsprospekts). Deshalb greifen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Fremdfinanzierung überwiegend auf Darlehen ihrer Hausbank zurück.

Position

Mittelständische Firmen brauchen weiterhin den verlässlichen Zugang zu Bankkrediten. Eine Benachteiligung oder Verdrängung der Hausbankfinanzierung durch eine regulatorische Privilegierung kapitalmarktorientierter Finanzierungsformen muss deshalb vermieden werden. Vielmehr müssen beide Finanzierungsformen gleichberechtigt im Markt angeboten werden können, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von KMU und Großunternehmen in der Finanzierung gerecht zu werden.

Sparkassenverband Bayern, Pressemitteilung v. 18.02.2014