Gesetzgebung

Datenschutzbeauftragter: Europäischer Gerichtshof erklärt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig

©pixelkorn - stock.adobe.com

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz fordert: Keine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ohne vorherige Grundsatzdiskussion!

Der Europäische Gerichtshof hat heute die aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst problematische Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für ungültig erklärt.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Verpflichtung zur Vorratsspeicherung dieser Daten einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten ist. Dieser Eingriff beschränkt sich nicht auf das absolut notwendige Maß.

Sofern das Gericht gleichzeitig entschieden hat, dass eine Vorratsdatenspeicherung unter bestimmten Voraussetzungen mit höherrangigem Recht vereinbar sein kann, darf dies nicht zu einer unüberlegten Neuregelung der aufgehobenen Richtlinie führen. Vielmehr ist die Vorratsdatenspeicherung als solche grundsätzlich in Frage zu stellen.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz wiederholt seine Grundsatzkritik an einer anlass- und verdachtslosen vorsorglichen Speicherung von Telekommunikationsdaten (siehe Entschließung „Keine Vorratsdatenspeicherung!“ der 79. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder). Bis jetzt sind die Sicherheitsbehörden den konkreten Nachweis schuldig geblieben, dass sich die Sicherheitslage ohne Vorratsdatenspeicherung wesentlich verschlechtert hat.

Überdies stammt die der Vorratsdatenspeicherung zugrunde liegende Richtlinie aus dem Jahr 2006. In dieser Zeit hinterließ der Einzelne weitaus weniger digitale Spuren, als dies heute der Fall ist. Heute erfassen Smartphones und zunehmend auch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens wie z.B. Fahrzeuge mit eingebauten Speichertechniken enorm viele Daten.

Dr. Thomas Petri: „Die Erfassung digitaler Datenspuren ermöglicht heute an vielen Stellen umfassende Persönlichkeitsprofile, auf die Sicherheitsbehörden im Bedarfsfall zugreifen können. Dieser Gesichtspunkt muss zwingend berücksichtigt werden, sofern über eine Neuregelung einer Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten nachgedacht werden sollte. Ich lehne daher die verdachts- und anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten nach wie vor ab!“

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri, Pressemitteilung v. 08.04.2014