Gesetzgebung

StMBKWK: Bildungsministerium überprüft Regelungen des Bayerischen Erwachsenenbildungs-Förderungs-Gesetzes – Dialog mit den Trägern der Bildungswerke

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Das Bayerische Bildungsministerium hat auf der Grundlage einer Prüfung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs umfassende Maßnahmen zur Reorganisation der institutionellen Förderung der Erwachsenenbildungsträger ergriffen und dazu auch die betroffenen Träger der Bildungswerke gehört:

  1. Das Bayerische Bildungsministerium ist mit mehreren Bildungsträgern, die bis 2012 institutionell nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungs-Förderungs-Gesetz (EbFöG) gefördert wurden, im Dialog und wirkt darauf hin, damit diese – wo erforderlich – ihre Struktur und Angebotspraxis überarbeiten und grundlegend modifizieren.
  2. Im Bildungsministerium wurde Anfang 2013 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfungen des ORH die Strukturen der Förderung nach dem Erwachsenenbildungs-Förderungs-Gesetz überprüft und grundsätzlich neu ausrichtet.
  3. Gegenüber den Bildungswerken, die eine institutionelle Förderung durch das Bayerische Bildungsministerium erhalten haben, werden finanzielle Rückforderungen geprüft.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 08.04.2014