Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Gemeindetag schlägt Volksbefragungen mittels Online-Beteiligungsportal der Staatsregierung vor

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Gemeindetagspräsident Dr. Brandl: Schnell und einfach durchführbar, geringer Verwaltungsaufwand

Der Bayerische Gemeindetag schlägt vor, Volksbefragungen im Freistaat Bayern mithilfe eines Online-Beteiligungsportals der Bayerischen Staatsregierung durchzuführen. Damit könnte das von Ministerpräsident Horst Seehofer geforderte Ziel eines „Pakts mit dem Volk“ schnell und mit geringem Verwaltungsaufwand erreicht werden.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl: „Wenn die Bayerische Staatsregierung die Meinung des Volks beispielsweise zu Großprojekten mit bayernweiter Bedeutung wissen will, kann sie das moderne Medium einer Online-Befragung nutzen. Sie könnte auf diese Weise ohne großen Aufwand, schnell und kostengünstig eine bayernweite Befragung der Stimmberechtigten einholen und ihr künftiges Handeln daran ausrichten.“

Der Gemeindetagspräsident sprach sich damit gleichzeitig gegen die von SPD, Freien Wählern und der Bayerischen Staatsregierung eingebrachten Gesetzentwürfe zur Durchführung von Volksbefragungen aus. Sie wären alle aufwändig, bürokratieintensiv und kompliziert.

„Ein einfaches und für jedermann verständliches Befragungsportal im Internet könnte viele Bürger zur Abstimmung animieren und so Volkes Willen deutlich dokumentieren“, sagte Brandl.

SPD, Freie Wähler und die Bayerische Staatsregierung haben Entwürfe zur Änderung des bayerischen Landeswahlgesetzes vorgelegt, mit denen Volksbefragungen in Bayern künftig durchgeführt werden sollen. Während die SPD auch formelle Gesetze dem Volk zur Abstimmung unterbreiten will, die aber keine Rechtsverbindlichkeit haben soll, setzen die Freien Wähler auf eine verbindliche Abstimmung, wenn bestimmte Quoten erreicht wären. Die Bayerische Staatsregierung hingegen will lediglich unverbindlich Vorhaben des Staates mit landesweiter Bedeutung Volksbefragungen aussetzen.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 15.04.2014