Gesetzgebung

StMFLH: Bayern bekräftigt ablehnende Haltung zur Einführung einheitlicher Rechnungslegungsstandards (EPSAS) durch die EU

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Alle staatlichen Ebenen sollen nach Vorstellungen der EU-Kommission und von Eurostat ihre Haushalte auf die künftigen EU-Rechnungslegungsstandards „EPSAS“ (European Public Sector Accounting Standards) umstellen. Nach dem neuen angestrebten Rechnungssystem wären Bayern und seine Kommunen dann gezwungen, ihre kameralistische Haushaltsführung aufzugeben. Bei einem Treffen im Bundesfinanzministerium in Berlin hat Bayerns Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger am Dienstag (15. April 2014) die ablehnende Haltung Bayerns zur Einführung einheitlicher Rechnungslegungsstandards auf EU-Ebene nochmals bekräftigt:

„Der Grundsatz der Subsidiarität und die föderale Struktur gebieten es, dass die Entscheidungskompetenz auch künftig bei den Ländern liegt und nicht von der EU zentral vorgegeben wird.“

Der Bundesrat hat sich am 14. Februar 2014 einstimmig gegen eine verbindliche Einführung von EPSAS insbesondere auf der Ebene von Ländern und Kommunen ausgesprochen (red. Hinweis: vgl. TOP 4 der Tagesordnung zur 919. Sitzung).

Hintersberger: „Bayern wird sich weiterhin mit Nachdruck gegen die kostspieligen Pläne der EU stemmen.“

Die vorgesehene EU-einheitliche Vorgabe würde einen massiven Eingriff in die haushaltsrechtliche Souveränität der Mitgliedstaaten und Bundesländer darstellen, verbunden mit erheblichen Umstellungskosten. In Bayern stehe dies in Widerspruch zu der nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik der Staatsregierung.

„Wir müssen unnötige zusätzliche Belastungen der öffentlichen Haushalte auf allen Ebenen vermeiden“, betonte Hintersberger.

StMFLH, Pressemitteilung v. 16.04.2014

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