Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Beate Merk trifft EU-Handels-Kommissar De Gucht zum Gespräch über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)

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„Brüssel in der Pflicht zu mehr Transparenz“ / „Nationale Parlamente dürfen nicht außen vor bleiben“

Europaministerin Dr. Beate Merk unterstrich heute im Rahmen eines Gesprächs mit dem für Handel zuständigen EU-Kommissar Karel De Gucht in München die große Bedeutung des geplanten Abkommens zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) für Bayern und Europa.

Ministerin Merk: „Bayern sagt ‚Ja‘ zu einem ausgewogenen Abkommen und wirbt für seine großen Chancen. Was wir brauchen und wollen, das ist ein Abkommen, mit dem die Wirtschaft und die Verbraucher in der EU leben können und das unsere hohen Standards sichert.“

In dem Gespräch hat Ministerin Merk gegenüber der EU-Kommission erneut die Positionen der Staatsregierung zum TTIP deutlich gemacht. Kernpunkte waren dabei unter anderem die Schaffung von mehr Transparenz und das Entscheidungsrecht der nationalen Parlamente.

Europaministerin Merk: „Wir sind im ständigen Dialog mit Brüssel. Dort hat man längst gemerkt, dass sich das Thema TTIP nicht nur in den Hauptstädten, sondern auch und vor allem in den Regionen abspielt. Auch hier führt kein Weg an Bayern vorbei: Ich habe von Anfang an das Thema in den Mittelpunkt gerückt und auch die Besorgnisse deutlich angesprochen.“

Merk betonte, dass die Öffentlichkeit wissen müsse, mit welcher Zielrichtung die Verhandlungen geführt würden und über welche Themen genau gesprochen werde. Sie erkannte an, dass die EU-Kommission bereits wichtige Schritte in Sachen Transparenz unternommen habe. So habe die Kommission neben der Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zum Investitionsschutz in den letzten Wochen zu wesentlichen Themen ihre Positionen im Internet veröffentlicht. Damit sei es aber noch nicht genug:

„Nicht tragbar ist die Verschlossenheit der Amerikaner, wenn es um Verhandlungsdokumente geht. Aktuell ist der Zugang zu US-Verhandlungsdokumenten für die EU-Mitgliedstaaten unzureichend. Das ist nicht hinnehmbar und diese Geheimdiplomatie schadet auch der Akzeptanz des Abkommens. Hier sehe ich die EU-Kommission weiterhin in der Pflicht, auf die US-Seite einzuwirken, größtmögliche Transparenz walten zu lassen.“, so Ministerin Merk.

Mit Nachdruck unterstrich Europaministerin Merk gegenüber EU-Kommissar De Gucht die deutsche und bayerische Position, wonach für das TTIP-Abkommen auch die Zustimmung der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten erforderlich sei.

Merk: „Für die Staatsregierung ist klar, dass es sich bei TTIP um ein sogenanntes gemischtes Abkommen handelt. Dabei müssen neben dem Europäischen Parlament auch die Parlamente der Mitgliedstaaten das Abkommen ratifizieren.“

Schließlich würden in dem Abkommen Materien mitverhandelt, für die die EU-Mitgliedstaaten zuständig seien.

„Ich habe unsere Auffassung gegenüber Kommissar De Gucht deutlich gemacht. Die Parlamente der Mitgliedstaaten dürfen hier nicht außen vor bleiben. Wir werden in Bayern jetzt sehr genau weiterverfolgen, ob die EU-Kommission diese Haltung übernehmen wird“, so Europaministerin Merk.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 16.05.2014

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Potentielle Auswirkungen des transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP) auf die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich Wasserver- und Abwasserentsorgung hat Prof. Markus Krajewski, Universität Erlangen-Nürnberg, in einem Kurzgutachten thematisiert.