Gesetzgebung

Bayerischer Bezirketag: Positionspapier zur Reform des PsychKHG

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Bezirketagspräsident Mederer: „Die moderne Psychiatrie braucht klare gesetzliche Vorgaben“ Der Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketags befasste sich in seiner heutigen Sitzung mit der Reform des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) in Bayern. Dazu lag dem Gremium ein Positionspapier (PDF, 26 KB) vor, in dem der Bayerische Bezirketag seine Positionen für eine Reformierung des Bayerischen Unterbringungsgesetzes darstellt. Bezirketagspräsident Josef Mederer nannte es „dringend geboten“, dass eine Reform dieses Gesetzes so rasch wie möglich kommen müsse. Es müssten, so Mederer, klare Regelungen festgeschrieben werden, die neben der Unterbringung psychisch kranker Menschen auch Hilfen, Prävention, Schutz, Entstigmatisierung sowie eine Qualitätssicherung beinhalten. Dies befürworten auch die Direktoren der psychiatrischen Kliniken, die sich in bezirklicher Trägerschaft befinden.

„Ein modernes PsychKHG wird die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung nachhaltig weiter entwickeln. Einigkeit bestand im Hauptausschuss darüber, dass Regelungen zum Maßregelvollzug (Forensik) nicht Teil eines PsychKHG sein sollen. Diese müssen vielmehr in einem eigenen Maßregelvollzugsgesetz Niederschlag finden, für das die Bezirke ebenfalls mit Nachdruck kämpfen. Ich appelliere daher erneut an die Bayerische Staatsregierung, auch ein neues Maßregelvollzugsgesetz so rasch wie möglich vorzulegen. Denn es besteht auch hier dringender Handlungsbedarf“, so Mederer.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 22.05.2014