Gesetzgebung

GVBl (10/2014): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen v. 23.05.2014 wurde am 30.05.2014 verkündet. Es tritt überwiegend am 01.06.2014 in Kraft. Lediglich die Bestimmung, nach der für die amtliche Schulstatistik nun zusätzlich der Wohnort (Gemeindekennzahl) der Schülerinnen und Schüler sowie der externen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhoben wird, tritt am 01.08.2014 in Kraft.

GVBl (10/2014) v. 30.05.2014, S. 186

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