Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister stellt Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz im Bundesrat zur Abstimmung

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Bausback: „Der Bundesrat muss jetzt Farbe bekennen für die Rechte der Opfer des NS-Kunstraubs und ihrer Erben!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback legt am morgigen Freitag dem Bundesrat seinen Entwurf eines Kulturgut-Rückgewähr-Gesetzes zur Entscheidung vor. Mit dem Entwurf soll es u. a. bösgläubigen Besitzern von sog. NS-Raubkunst versagt werden, sich gegenüber den Eigentumsansprüchen der oft jüdischen Opfer des nationalsozialistischen Terrors auf Verjährung zu berufen.

Bausback heute in München: „Ich werde dem Bundesrat erneut die wichtige Frage stellen, wie die Mehrheit dieses hohen Hauses zu dem Vorschlag steht, die Durchsetzung der Rechte der teilweise hochbetagten Opfer des NS-Kunstraubs und ihrer Erben in einem konkreten Punkt, nämlich der Verjährung, zu erleichtern. Und ich will dem Bundesrat die Gelegenheit geben, ein Signal für die Restitution zu setzen. Die internationale Öffentlichkeit wartet auf dieses Signal.“

Bayerns Justizminister beklagt, dass sich die Mehrheit des Bundesrates bisher lediglich zu einem Appell an die Bundesregierung durchgerungen hat, weitere Restitutionsfragen zu prüfen, deren Lösung aber äußerst komplex und deshalb in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist:

„Unseren Gesetzentwurf, der eine konkrete Lösung für das Verjährungsproblem bietet, hat man anschließend unter Berufung darauf und auf fachliche Bedenken immer wieder vertagt.“

Auch Gelegenheiten in den Ausschüssen, den bayerischen Gesetzentwurf entsprechend der geäußerten fachlichen Bedenken abzuändern, hätten die A-Länder verstreichen lassen. Die vorgebrachten Bedenken sind laut Bausback nicht tragfähig:

„Dem Gesetzesantrag wurde einerseits entgegengehalten, er gehe viel zu weit. Der Ausschluss der Berufung auf die Verjährung für jeden bösgläubigen Besitzer sei verfassungsrechtlich nicht zu halten. Ich sage ganz klar: Ich teile diese Auffassung nicht, weil der bösgläubige unrechtmäßige Besitzer meines Erachtens den Schutz unserer Verfassung nicht verdient.“

Bausback weiter: „Gegen den Gesetzesantrag wurde andererseits vorgebracht, er gehe nicht weit genug. Vielmehr müsse auch das Problem der Ersitzung, des gutgläubigen Erwerbs im Wege der Versteigerung und der Beweislast gelöst werden. Eine Lösung dieser Fragen ist aber verfassungsrechtlich kaum möglich. Vor allem aber: Dass sich weitere Fragen stellen, schließt doch nicht aus, das Problem, dessen Lösung schon auf dem Tisch liegt, bereits vorab zu lösen. Die Diskussion dieser weiteren Punkte wird dadurch nicht verhindert.“

Bausback abschließend: „Insgesamt entsteht der Eindruck, dass an einer Lösung entsprechend dem bayerischen Gesetzesantrag aus politischen Gründen kein Interesse besteht. Dieser Eindruck wäre für das Ansehen Deutschlands fatal!“

Bayerns Justizminister appelliert deshalb an das Bundesratsplenum:

„Sie haben die Gelegenheit, diesen Eindruck zu widerlegen. Der bayerische Gesetzesantrag liegt auf dem Tisch. Sie können ihn nun ohne weiteres in Richtung des Bundestages auf den Weg bringen!“

StMJ, Pressemitteilung v. 12.06.2014

Redaktionelle Hinweise

Der Gesetzentwurf steht als TOP 8 auf der Tagesordnung der 923. Sitzung des Bundesrates am 13.06.2014 (dort sind auch der Gesetzentwurf sowie die Erläuterungen zu diesem verlinkt).

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