Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister Bausback begrüßt Votum der Justizministerkonferenz zum Thema Vorratsdatenspeicherung

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Bausback: „Ein deutliches länder- und parteienübergreifendes Signal gegen den Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung!“

Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback begrüßt die Entscheidung der Justizministerkonferenz zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Das Land Sachsen hatte einen Beschlussvorschlag vorgelegt, wonach die Justizministerinnen und -minister der Länder den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz bitten, sich sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Dieser Vorschlag wurde heute von einer großen Mehrheit der Länderjustizministerinnen und -justizminister abgelehnt.

Bausback: „Nicht nur die Kollegen aus der Union sondern auch viele Vertreter SPD-geführter Regierungen haben heute gegen den sächsischen Vorschlag gestimmt und so deutlich unterstrichen: Die Vorratsdatenspeicherung ist zur Verbrechensbekämpfung so wichtig, dass wir nicht leichtfertig und aus populistischen Erwägungen auf sie verzichten können!“

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in §§ 113a, 113b TKG und § 100g StPO war vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 für verfassungswidrig erklärt worden. Im April dieses Jahres erklärte der EuGH auch die EU-Richtlinie, auf der die Regelung beruhte, für mit den europäischen Grundrechten unvereinbar. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der EuGH haben jedoch die Vorratsdatenspeicherung als solche für unzulässig erklärt. Beanstandet wurde von beiden Gerichten lediglich die konkrete Ausgestaltung.

Der bayerische Justizminister: „Eine grundrechts- und europarechtskonforme Ausgestaltung der Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist möglich – und wir sollten länder- und parteienübergreifend versuchen, eine ausgewogene Lösung zu finden. Denn die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist im Interesse einer effektiven Strafverfolgung dringend notwendig. Ohne dieses wichtige Ermittlungsinstrument bestehen erhebliche Sicherheitslücken bei der Verfolgung von Straftaten. Gerade zur Bekämpfung von schweren Straftaten, insbesondere im Bereich der Cyberkriminalität ist sie unverzichtbar! Die Ablehnung des sächsischen Beschlussvorschlags heute war deshalb ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!“

StMJ, Pressemitteilung v. 26.06.2014