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VG Bayreuth: Salafistischer Prediger erlangt im Eilverfahren Schutz vor sofortiger Ausweisung

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Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat mit Beschluss vom 20. Mai 2014 dem Eilantrag eines marokkanischen Staatsangehörigen stattgegeben, der mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken mit sofortiger Wirkung aus Deutschland ausgewiesen worden war. Ihm wird vorgeworfen, als Prediger salafistisches Gedankengut zu verbreiten und zahlreiche Kontakte zu namhaften Salafisten aus dem ganzen Land zu pflegen. Insbesondere habe er in einer Predigt zu Spenden für Syrien und Somalia aufgerufen, die auch dem bewaffneten Kampf dort zugute kommen sollten. Dadurch gefährde er die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Eine derart schwerwiegende Gefahr, die einen Sofortvollzug rechtfertigt, hat das Gericht im Rahmen einer persönlichen Anhörung des Antragstellers nicht erkennen können. Dieser hat sich zur Einhaltung und Respektierung der deutschen Rechtsordnung bekannt und durch Vorlage einer islamwissenschaftlichen Stellungnahme glaubhaft gemacht, dass er in der Predigt nur zu Spenden zur Beschaffung eines Opfertieres anlässlich eines hohen islamischen Feiertages aufgerufen habe. Weitere belastbare Tatsachen für eine vom Antragsteller ausgehende Gefahr liegen derzeit nicht vor, so dass das Interesse des Antragstellers, vorerst bei seiner deutschen Ehefrau und seinem Sohn bleiben zu können, überwiegt.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

VG Bayreuth, Pressemitteilung v. 01.07.2014 zum B. v. 20.05.2014, B 4 S 14.222