Gesetzgebung

Bayerischer Städtetag: Freihandelsabkommen gefährden die kommunale Daseinsvorsorge

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Gribl: Die Bürgerschaft darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden

„Die Menschen in unseren Städten und Gemeinden wollen die Errungenschaften der kommunalen Daseinsvorsorge bewahren, gerade wenn es um die Versorgung mit Trinkwasser geht. Bund und Freistaat müssen darüber wachen, dass eine Aushöhlung der kommunalen Daseinsvorsorge gar nicht erst möglich wird. Wer heute den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge verschläft, wacht morgen ohne Daseinsvorsorge auf“, sagt der 1. stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl.

Daseinsvorsorge steht von vielen Seiten unter Druck: Marktöffnungswünsche der Wirtschafts- und Konzernlobby drängen, die EU-Kommission entwickelt ständig neue Vorstöße zur Liberalisierung von öffentlichen Dienstleistungen. Weitere Gefahr droht von internationalen Freihandelsabkommen. Bereits im Herbst 2013 hat der Bayerische Städtetag zunächst als einsamer Rufer vor einer transatlantischen Liberalisierungswelle gewarnt. Inzwischen ist die Öffentlichkeit sensibilisiert, zumal wenn es um Chlorhuhn, Hormonfleisch, Wasserversorgung und milliardenschwere Konzernklagen geht. Die Standards für Lebensmittel, Gesundheit, Datenschutz, Umwelt oder Investorenschutzklauseln sind brisante Themen.

Es darf nicht soweit kommen, dass ein Federstrich am Verhandlungstisch Einrichtungen in der kommunalen Daseinsvorsorge hinweggefegt.

Gribl: „Die Bürgerschaft darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Menschen in Europa fürchten, dass sie verschaukelt werden, wenn unter kryptischen Abkürzungen internationale geheime Verhandlungen laufen. Kommunen, Freistaat, Bund und die gesamte Bürgerschaft müssen aufmerksam bleiben: Denn die kommunale Selbstverwaltung und die Daseinsvorsorge sind wertvoll, unser Gemeinwesen hat dies über Jahrzehnte hinweg aufgebaut. In demokratischer Willensbildung hat die Bürgerschaft in den Städten und Gemeinden eine immer komplexere Infrastruktur ausgebaut. Versorgungsleitungen, Kanäle, Schienennetze, U-Bahnhöfe – das ist ein mit dem Geld der Bürger errichtetes Gemeinschaftswerk, das allen Bürgern gehört.“

Die EU-Kommission verhandelt seit Juli 2013 mit den im Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) USA auch über die Liberalisierung von Dienstleistungen. Das Mandat umfasst u.a. kommunal-relevante Handlungsbereiche, wie das öffentliche Auftragswesen, Energiepolitik, Umweltschutz und öffentliche Dienstleistungen. Eine Freihandelszone mit rund 800 Millionen Einwohnern und knapp einem Drittel des Welthandelsvolumens verändert die Welt, gerade deshalb ist Transparenz im Verfahren unerlässlich. Allerdings finden die Verhandlungen im Geheimen statt, unter Ausschluss der europäischen Bürgerschaft; eine Mitwirkung der Kommunen ist nicht vorgesehen. Gerade dieses Verfahren im Verborgenen weckt Misstrauen bei den Menschen: Sie fürchten, dass Investorenprivilegien und Konzerninteressen an erster Stelle stehen, während Bürgerbelange unter den Tisch fallen.

Seit Frühjahr 2013 laufen Verhandlungen über ein Folgeabkommen zum WTO-Dienstleistungsabkommen GATS (General Agreement on Trade in Services), das plurilaterale Abkommen über Dienstleistungen TiSA (Trade in Services Agreement). Bei den geheimen Verhandlungen sitzen die USA, EU und 21 weitere Staaten (darunter Kanada, Japan, Australien, Südkorea, Türkei) an einem Tisch. Es geht um eine umfassende Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels. Die Verhandlungen zielen auf den öffentlichen Sektor. Betroffen sind auch Dienstleistungen der Daseinsvorsorge: Bildung, Kulturförderung, Gesundheit, soziale Dienstleistungen, Abwasser- und Müllentsorgung, Energie, Verkehr und Wasserversorgung. Und es geht auch darum, die Rekommunalisierung von Aufgaben zu bremsen oder zu verhindern. Hier prallen unterschiedliche Welten aufeinander: Die Kommunen verweisen auf ihr Verständnis einer gewachsenen Daseinsvorsorge. Dagegen sehen Konzernvertreter dies als Barriere für den Markteintritt von Dienstleistungsunternehmen und als ungehörige Subventionen, die den Markt verzerren. Den Vertretern der Unternehmerlobby geht es um die Verbesserung der Marktchancen.

Das EU-Parlament hat 2013 gefordert, dass die EU-Kommission bei der Aushandlung von Marktzugangsverpflichtungen sensible Anliegen bei öffentlichen Dienstleistungen sicherstellen soll, etwa für öffentliche Bildung, Gesundheit, Wasserversorgung und Abfallwirtschaft. In Gesprächen und Diskussionsrunden mit den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden versichern Vertreter der EU-Kommission zwar immer wieder aufs Neue, dass die gesamte kommunale Daseinsvorsorge nicht Bestandteil der Verhandlungsmasse sei und die Organisationsstrukturen der Kommunen durch die Abkommen nicht angetastet würden. Auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung bekennt sich, allerdings nur in einer kurzen Passage, zum Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge. Europaparlament, Bundesregierung und Staatsregierung müssen die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung wahren. Die demokratisch gestaltete Daseinsvorsorge ist keine Handelsware.

Gribl: „Das Eigentum der Bürgerschaft an Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist keine Verfügungsmasse für internationale Verhandlungen.“

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 10.07.2014

Redaktionelle Hinweise

Zu den „Potentielle[n] Auswirkungen des transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP) auf die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich Wasserver- und Abwasserentsorgung“ siehe das Kurzgutachten von Prof. Dr. Markus Krajewski, Universität Erlangen-Nürnberg, im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU).

Die Diskussionen um TTIP und PTiSA sind durch einen Klick auf das entsprechende Schlagwort (siehe unterhalb des Beitrags unter „Tagged With“) nachvollziehbar.