Gesetzgebung

Staatskanzlei: Entwurf für ein Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz gebilligt

©pixelkorn - stock.adobe.com

Sozialministerin Müller: „Eigenes Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz für mehr Rechtssicherheit und Transparenz“

Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller den Entwurf für ein Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz gebilligt.

„Mit einem eigenen Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz stellen wir den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung auf ein neues rechtliches Fundament. Dies bringt für alle Beteiligten Rechtssicherheit und Transparenz. Davon profitieren vor allem die untergebrachten Personen, aber auch die im Maßregelvollzug Beschäftigten. Wir regeln in unserem Gesetzentwurf die Unterbringungsbedingungen sowie Rechte und Pflichten der Untergebrachten“, so Müller.

Hauptziel sei es – wie bisher –, die Untergebrachten zu resozialisieren. So ist ausdrücklich vorgesehen, dass ein Behandlungsplan erstellt wird, die Untergebrachten einen Therapieanspruch haben und ihre Religion frei ausüben können.

Auch die Qualitätssicherung des Vollzugs vor Ort werde groß geschrieben.

„Wir werden eine eigene Aufsichtsstelle, die auch präventiv und beratend tätig werden soll, beim Zentrum Bayern Familie und Soziales schaffen und daneben unabhängige Maßregelvollzugsbeiräte als Ansprechpartner vor Ort einführen, denen auch Mitglieder des Bayerischen Landtags angehören sollen. Solche Beiräte haben sich im Justizvollzug bewährt und tragen zur Transparenz bei“, so die Ministerin abschließend.

Der Gesetzesentwurf für ein bayerisches Maßregelvollzugsgesetz wird nun den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt.

Bei den Maßregeln der Besserung und Sicherung nach den §§ 63 und 64 StGB handelt es sich um eine vom Strafgericht angeordnete Rechtsfolge für eine nicht schuldhaft begangene rechtswidrige Tat. Die Maßregeln werden zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern (Sicherung) sowie zur Therapierung des Täters (Besserung) angeordnet. Der psychiatrische Maßregelvollzug ist Ländersache und erfolgt in speziellen forensischen Einrichtungen der psychiatrischen Krankenhäuser, für die in Bayern die Bezirke oder deren Unternehmen zuständig sind.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 29.07.2014