Gesetzgebung

StMASFI: Nationaler Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

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Sozialministerin Müller: „Bayerns Drängen hatte Erfolg“

„Bayern drängt seit langem auf ein Gedenken an die deutschen Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation auf nationaler Ebene. Dieses nachhaltige Drängen hat sich gelohnt: Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, zukünftig am 20. Juni den Gedenktag für Opfer von Flucht und Vertreibung zu begehen“, freute sich Bayerns Sozialministerin Emilia Müller.

Zum Ende des Zweiten Weltkriegs und in den Jahren danach wurden Millionen Menschen in den historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebieten Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation.

„Wir sind es den Opfern schuldig, ihres Schicksals auf nationaler Ebene zu gedenken und die Erinnerung an diese Ereignisse für die künftigen Generationen lebendig zu halten“, so Müller und ergänzte: „Dabei wollen wir der Opfer würdig gedenken, die bei Flucht, Vertreibung und Deportation ihr Leben verloren haben. Wir wollen aber ebenso Schicksal und Leistung derjenigen Opfer würdigen, die vertrieben wurden und sich danach in so großartiger Weise bei uns integriert und für unser Land eingesetzt haben.“

Müller betonte, dass dieses Gedenken ein Beitrag zum demokratischen Bewusstsein in unserem Land ist, dem Auftrag der Völkerverständigung in Europa dient und zu Verantwortung sowie Versöhnung mahnt. Ein solches Gedenken relativiere aber nicht das Gedenken an andere Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkriegs.

StMASFI, Pressemitteilung v. 27.08.2014

Redaktioneller Hinweis

Der Freistaat Bayern begeht am 14. September 2014 erstmals den „Bayerischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“. Der vom Bundeskabinett heute beschlossene „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ soll jährlich am 20. Juni begangen werden, erstmals im Jahre 2015.