Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett berät über Situation bei der Unterbringung von Asylbewerbern

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Der Ministerrat hat zur aktuellen Situation bei der Unterbringung von Asylbewerbern und zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen wie folgt beraten und beschlossen:

1. In den beiden Erstaufnahmeeinrichtungen steht derzeit eine reguläre Kapazität von insgesamt ca. 2.900 Plätzen zur Verfügung (zzgl. Notkapazitäten in Höhe von ca. 600 Plätzen). Bei einer Verweildauer von 4 bis 5 Wochen genügen diese Kapazitäten grundsätzlich, um im Jahr rd. 36.000 Asylbewerber aufzunehmen. Sonderfaktoren wie Zugangsspitzen im August, September und Oktober oder unvorhersehbare Weiterleitungsprobleme wie z.B. durch Krankheiten wie der Masernausbruch in der Bayernkaserne in München haben zu Überbelegungen geführt und die Schaffung von nicht auf Dauer akzeptablen Notkapazitäten erforderlich gemacht.

Daher wird noch in diesem Jahr ein weiterer Kapazitätsausbau einschließlich ausreichender Kontingentkapazität erfolgen:

  • Noch bis Oktober 2014 werden ca. 2.000 neue Plätze geschaffen.
  • Um unvorhergesehen Bedarf befriedigen zu können, wird noch in 2014 ein zusätzliches Kontingent von ca. 1.100 Plätzen geschaffen.

In Summe stehen damit bis Ende des Jahres insgesamt rd. 6.600 Plätze zur Verfügung. Dies ist ausreichend, um bis Jahresende rd. 23.000 neu ankommende Asylbewerber aufzunehmen.

Zur Sicherheit wird das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration beauftragt, einen Notfallplan für weitere Erstaufnahmeplätze zu erarbeiten.

Das bereits vom Kabinett beschlossene Konzept für weitere Erstaufnahmeeinrichtungen in Deggendorf, Bayreuth, Augsburg, Regensburg und Schweinfurt wird mit Nachdruck weiterbetrieben. Die Kapazitäten stehen 2015/2016 zur Verfügung.

Um einen reibungslosen Übergang aus den Erstaufnahmeeinrichtungen zu gewährleisten, wird das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration weiterhin beauftragt, ein Gesamtkonzept mit zusätzlichen Kapazitäten in Gemeinschafts- und Privatunterkünften vorzulegen.

2. Zur Beschleunigung des Ausbaus der Unterbringungskapazitäten werden bestehende bürokratische Hemmnisse abgebaut. Hierzu erteilt der Ministerrat folgende Aufträge:

a) Bei den angezeigten Wirtschaftlichkeitsprüfungen in dem besonders sensiblen Bereich „Asyl“ sind die insoweit besonders zu gewichtenden Aspekte der zeitlichen Dringlichkeit und des Fehlens etwaiger Alternativen zu berücksichtigen. Im Einzelfall ist dies entsprechend zu begründen bzw. darzulegen.

b) Die Handhabung der Wertgrenze für kleine Baumaßnahmen ist unbürokratisch im Einvernehmen mit Finanzministerium und Haushaltsausschuss im Einzelfall zu klären.

c) Für erforderliche Bauleistungen zur Unterbringung von Asylbewerbern sind bei besonderer Dringlichkeit für solche Fälle die im Vergaberecht vorgesehenen Regelungen anwendbar. Von besonderer Dringlichkeit in diesem Sinne ist derzeit bis auf weiteres auszugehen.

3. Um die zahlenmäßig gestiegenen Asylbewerber schneller aus den Erstaufnahmeeinrichtungen weiterzuleiten, werden alle zuständigen Staatsministerien beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zeitnah sicherzustellen.

4. Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wird beauftragt, für den Bereich der Unterbringungsverwaltung einen eventuellen Mehrbedarf an Stellen und einen eventuellen finanziellen Mehrbedarf in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für die Jahre 2014/2015/2016 in einer der nächsten Kabinettssitzungen darzulegen.

Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung wird die Staatsregierung mit dem Bund Gespräche wegen einer gemeinsamen finanziellen Lastenteilung aufnehmen.

5. Die unbegleiteten Minderjährigen werden künftig nach Abschluss des Erstaufnahmeverfahrens bayernweit verteilt.

6. Die Staatsregierung unterstützt die Kommunen bei den durch die unbegleiteten Minderjährigen hervorgerufenen Verwaltungskosten und den Kosten für die Forcierung des Ausbaus zentraler Erstaufnahmeeinrichtungen 2015 und 2016 mit jährlich 8,5 Millionen Euro.

7. Der Ministerrat beschließt, den von Frau Staatsministerin Emilia Müller mit Schreiben vom 08.09.2014 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuchs VIII – Kinder- und Jugendhilfe als Gesetzesantrag des Freistaates Bayern im Bundesrat einzubringen. Damit soll auch vor Abschluss des Erstaufnahmeverfahrens eine bayernweite Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen ermöglicht werden. Zudem soll unabhängig von der Stellung eines Asylantrags der Übergang der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit auf die aufnehmende Kommune sichergestellt werden.

8. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat einen eventuellen Mehrbedarf für die Beschulung der unbegleiteten Minderjährigen für die Jahre 2014/2015/2016 darzulegen.

9. Der Ministerrat beauftragt das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration dem Ministerrat eine Bundesratsinitiative zur bundesweiten Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen vorzulegen.

10. Die Mitglieder der Staatsregierung sowie die fachlich zuständigen Ressorts werden beauftragt, auf Bundesebene folgende Forderungen zu vertreten:

11. Darüber hinaus werden die Mitglieder der Staatsregierung sowie die fachlich zuständigen Ressorts beauftragt, gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission auf die Umsetzung folgender Forderungen zu drängen:

  • Bekämpfung der Fluchtursachen durch zielgerichtete Entwicklungshilfepolitik
  • Anwendung der Dublin-Verordnung (Verantwortlichkeiten des Ersteinreiselands) durch Italien und Durchsetzung des Schengen-Abkommens
  • Maßnahmen zur Stärkung der EU-Außengrenzen (Schleuserbekämpfung und Grenzüberwachung, Ausbau des Dialogs mit Herkunfts- und Transitländern)
  • Temporäre Aussetzung der Visumfreiheit für die Westbalkanstaaten
  • Stabilisierung der Krisenstaaten durch gemeinsame Außen- und Entwicklungshilfepolitik
  • Klarstellung des Schengen-Abkommens dahingehend, dass Binnengrenzkontrollen zulässig sind, wenn ein anderer Mitgliedstaat vertragsbrüchig ist.

12. Die Staatsregierung wird zu einem Asylgipfel einladen, an welchem Vertreter der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der kommunalen Spitzenverbände, der Regierungen, der Landeshauptstadt München und des Landkreises Fürth (Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen) sowie der Integrationsbeauftragte teilnehmen werden.

Zum ersten Termin wird am 16.09.2014 um 9.00 Uhr in die Bayerische Staatskanzlei eingeladen.

13. Im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wird eine zusätzliche Stelle eines Ministerialdirektors eingerichtet, die sich als Stabsstelle vorrangig mit der Asyl-, Integrations- und Zuwanderungsthematik befassen wird.

14. Zur kontinuierlichen Weiterverfolgung und ggf. Anpassung der Maßnahmen richtet der Ministerrat einen Kabinettsausschuss unter der Leitung von Frau Staatsministerin Emilia Müller ein. Dieser wird dem Ministerrat wöchentlich berichten. Mitglieder dieses Ausschusses sind Herr Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Dr. Markus Söder, Herr Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr Joachim Herrmann, Frau Staatsministerin für Gesundheit Melanie Huml, Herr Staatminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Dr. Ludwig Spaenle, der Leiter der Staatskanzlei Herr Staatsminister Dr. Marcel Huber, sowie der Integrationsbeauftragte, Herr Martin Neumeyer, MdL.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 09.09.2014