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VG Bayreuth: Verfahren zur Ortsumgehung Mistelbach noch nicht abgeschlossen

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Die 1. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth hat am 19. September 2014 über zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberfranken vom 23.12.2011 mündlich verhandelt, mit dem der Plan für den Bau der Ortsumgehung von Mistelbach im Zuge der Staatsstraße 2163 „Pottenstein – Bayreuth“ festgestellt wurde.

Mit dem Bau der Ortsumgehung soll unter anderem für die Anwohner der Ortsdurchfahrt eine Verbesserung der Verkehrslärmbelastung erreicht werden. Nach Auffassung des Gerichts ist daher insbesondere auch von Relevanz, wie sich die bestehende Situation konkret darstellt.

Zur näheren Aufklärung dieser Frage hat das Gericht dem Beklagten aufgegeben, bis zum 15. Oktober 2014 ergänzende Unterlagen zur Verkehrslärmbelastung vorzulegen, die im Rahmen der mündlichen Verhandlung thematisiert worden waren.

Erst nach Vorlage und Auswertung dieser Unterlagen wird über den weiteren Fortgang der Verfahren zu entscheiden sein.

VG Bayreuth, Pressemitteilung v. 22.09.2014, B 1 K 12.70 und B 1 K 12.71