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StMI & StMJ: Bundesweit Wohnung von Salafisten durchsucht

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Winfried Bausback: Unterstützer-Netzwerk der IS-Terroristen im Visier – Verdacht auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Wegen des Verdachts auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat haben Polizei und Staatsanwaltschaft heute bundesweit Wohnungen von sieben Salafisten durchsucht. Schwerpunkt der Aktion war Mittelfranken. Insgesamt waren in Bayern die Wohnungen von fünf Beschuldigten betroffen, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen drei weitere Wohnungen. Das haben heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback bekannt gegeben.

„Bei den Durchsuchungsmaßnahmen haben 50 Ermittler zahlreiche Beweismittel wie Computer, Festplatten, CD´s und USB-Sticks sichergestellt, die nun sorgfältig ausgewertet werden“, berichteten die Minister. „Wir müssen den gefährlichen Unterstützer-Netzwerken der Salafisten in Deutschland das Handwerk legen. Wir sehen nicht tatenlos zu, dass die Todesschwadronen der Terrororganisation ‚Islamischer Staat‘ in Syrien und Irak Unterstützung aus Deutschland erhalten.“

Hintergrund der groß angelegten Durchsuchungsaktion sind Hinweise der Ermittlungsbehörden, dass ein aus Benefizveranstaltungen finanzierter Krankenwagen von Deutschland nach Syrien verbracht und dort dann zu einer Art militärischen Mannschaftswagen mit montierter halbautomatischer Schusswaffe umgebaut wurde. Außerdem sollen mit Unterstützung durch die Beschuldigten weitere geländegängige Fahrzeuge für die IS-Terroristen nach Syrien geliefert worden sein. Die Beschuldigten sind zwischen 23 und 36 Jahre alt. Ein Beschuldigter ist ein deutscher Konvertit.

Wie Herrmann betonte, zeige der aktuelle Fall einmal mehr, dass Sicherheitsbehörden in Bayern äußerst wachsam sind und konsequent gegen den islamistischen Terrorismus vorgehen.

„In Bayern haben wir seit Langem gewaltbereite Salafisten im Visier, die die Terrororganisation IS unterstützen, sei es durch aktive Kampfhandlungen oder durch logistische Unterstützungsleistungen.“

Derzeit gebe es eine regelrechte Ausreisewelle gewaltorientierter Salafisten aus Deutschland vor allem in Richtung Syrien.

„Dazu liegen bundesweit Erkenntnisse zu mehr als 400 Personen vor, die dorthin ausgereist sind bzw. eine Ausreise planen – Tendenz steigend“, so der Innenminister. „In Bayern haben wir konkrete Hinweise auf etwa 40 Personen, die im Zusammenhang mit dem Bürgerkriegsgeschehen unser Land verlassen haben oder dies beabsichtigen.“

Etwa 15 Personen halten sich nach den Erkenntnissen der bayerischen Sicherheitsbehörden aktuell in Syrien auf.

Besorgniserregend ist laut Herrmann, dass die salafistische Ideologie, die in ihrer jihadistischen Ausprägung den Märtyrertod verherrlicht, besonders junge Menschen anzieht.

„Bei mehr als der Hälfte der Salafisten, die aus Bayern ausgereist sind, handelt es sich um junge Männer unter 25 Jahren“, so der Innenminister. „Der Blutzoll, den diese radikalisierten jungen Menschen zahlen, ist hoch: Drei Personen aus Bayern wurden bereits bei Kampfhandlungen in Syrien getötet, bundesweit sind es mindestens 40 Islamisten.“

Bausback aus diesem Anlass: „Polizei und Staatsanwaltschaften haben einen klaren Blick auf islamistische Umtriebe und gehen mit aller Konsequenz und unter Ausnutzung aller Mittel des Rechtsstaates gegen Gewalt und Terror vor – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts.“

„Ich sage aber auch ganz deutlich: Das Strafrecht darf in diesem Bereich keine Lücken haben! Gegen Terrororganisationen, die so menschenverachtend und brutal vorgehen wie wir es etwa bei der IS erleben, müssen wir auch mit dem Schwert des Strafrechts effektiv vorgehen können, bevor Menschen Opfer von Gewalt und Terror werden“, so Bayerns Justizminister weiter. „Deswegen lasse ich morgen im Rechtsausschuss des Bundesrates beantragen, die sog. Sympathiewerbung für kriminelle bzw. terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen. Ich will, dass es wieder ein Fall für den Staatsanwalt wird, wenn Leute auf den Straßen in unserem Land oder auch im Internet für die Akzeptanz der Ziele von solchen Terrororganisationen werben, den Nährboden für terroristische Aktionen bereiten wollen und um Unterstützer buhlen. Es war ein Fehler, dass die damalige rot-grüne Mehrheit im Jahr 2002 den gesamten Bereich der sog. ‚Sympathiewerbung‘ aus dem Anwendungsbereich der §§ 129 ff. des Strafgesetzbuches ausgeklammert hat. Den müssen wir korrigieren.“

Hintergrund: Auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses des Bundesrates am 24. September 2014 (red. Hinweis: TOP 3) steht der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses. Bayern stellt dazu den Antrag, die darin vorgesehene Änderung des Strafgesetzbuchs durch Änderungen in den §§ 129, 129a zur Wiedereinführung der Strafbarkeit der Sympathiewerbung zu ergänzen. Die Werbung für terroristische Vereinigungen war bis 29.08.2002 ohne Einschränkungen strafbar. Mit dem 34. Strafrechtsänderungsgesetz vom 22.08.2002 (BGBl. I S. 3390) hat die damalige rot-grüne Mehrheit die bisherige Tatvariante des Werbens ausdrücklich auf das gezielte ‚Werben um Mitglieder und Unterstützer‘ beschränkt und auf diese Weise den gesamten Bereich der sog. ‚Sympathiewerbung‘ aus dem Anwendungsbereich der §§ 129 ff. des Strafgesetzbuches ausgeklammert.

StMI & StMJ, Pressemitteilung v. 23.09.2014