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Staatskanzlei: Kabinett gibt grünes Licht für Winternotfallplan Asyl / Notwendige Finanzmittel für Aufnahme von Asylbewerbern werden bereitgestellt

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Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung nach Berichten von Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber und Sozialministerin Emilia Müller aus dem Krisenstab Asyl grünes Licht gegeben für den dreistufigen Winternotfallplan Asyl und Entscheidungen zur Bewältigung der finanziellen Herausforderungen durch die Aufnahme von Asylbewerbern getroffen.

Winternotfallplan Asyl:

In allen 96 Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns sollen kurzfristige Unterbringungskapazitäten (Hallen, o.ä.) für je 200 – 300 Personen benannt werden, einschließlich der Sicherstellung der hierzu notwendigen verpflegungs- und medizinischen Versorgungskapazitäten. Damit wird kurzfristig eine zusätzliche Kapazität für die Unterbringung von 20.000 – 30.000 Personen gewährleistet. Die Koordinierung der Planung wird zentral durch die Regierung von Schwaben sichergestellt.

In einer zweiten Stufe sollen die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils Grundstücke benennen, die innerhalb kurzer Frist im Notfall mit Containern bebaut werden könnten (Unterbringung dort für 2-3 Monate). Hierzu soll eine zentrale Containerdrehschreibe eingerichtet werden.

Die 3. Stufe beinhaltet die Planung von Temporärbauten, die in einigen Wochen aufbaubar sind (Unterbringung dort für einige Jahre).

Bewältigung der finanziellen Herausforderungen:

Bayern wird für die Bewältigung der finanziellen Herausforderungen für die Aufnahme von Flüchtlingen erforderliche Landesmittel bereitstellen und sich beim Asylgipfel Bund für ein deutliches finanzielles Engagement des Bundes einsetzen. Im nächsten Doppelhaushalt 2015/2016 sind für Asyl allein im Haushaltsplan des Sozialministeriums jährlich 460 Millionen Euro, also insgesamt 920 Millionen Euro im Haushaltsentwurf eingestellt (zum Vergleich Aufwand für Asyl im Jahr 2013: 224 Millionen Euro).

Helferentschädigung:

Zur Bewältigung der Situation bei der Aufnahme von Asylbewerbern haben in den vergangenen Monaten ehrenamtliche Helfer von Hilfsorganisationen ein aufopferungsvolles und unverzichtbares Engagement erbracht.

Auf Vorschlag von Sozialministerin Emilia Müller hat der Ministerrat Eckpunkte für die ausnahmsweise finanzielle Entschädigung solcher Helferleistungen durch den Staat gebilligt. Für Verdienstaufwandsentschädigungen soll daher noch im Verfahren zur Ausstellung des nächsten Doppelaushaltes 2015/2016 beim Sozialministerium ein Haushaltstitel für die freiwillige Leistung von Verdienstausfallentschädigungen geschaffen werden.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.10.2014