Gesetzgebung

StMJ: Pläne des Bundesjustizministers zur Verschärfung des Terrorismusstrafrechts

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Bayerns Justizminister Bausback: „Nicht auf halbem Weg stehen bleiben – Sympathiewerbung verbieten, Vorratsdatenspeicherung wieder einführen!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback erklärt zu den Plänen von Bundesjustizminister Maas zur Verschärfung des Terrorismusstrafrechts, die heute im Kabinett in Berlin auf der Tagesordnung stehen:

„Es ist gut und richtig, die strafrechtlichen Mittel gegen Terrorismusfinanzierung und Reisen zu terroristischen Zwecken zu schärfen. Aber wir müssen den Weg auch zu Ende gehen und dürfen nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Es ist keine angemessene Antwort auf die Bedrohung etwa durch den islamistischen Terrorismus, nur längst überfällige UN-Vorgaben umzusetzen. Zu einer effektiven strafrechtlichen Bekämpfung dieser Machenschaften gehört es auch, die sog. Sympathiewerbung für solche menschenverachtenden und skrupellosen terroristischen Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen. Das Strafrecht muss schon da ansetzen, wo Menschen auf unseren Straßen für die Zwecke von ISIS, Al-Kaida und Co. werben und trommeln – und damit terroristischer Gewalt der Nährboden bereitet wird.“

Bayerns Justizminister weiter: „Wer die strafrechtlichen Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus wirklich verbessern will, kommt an der Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht vorbei – alles andere ist Augenwischerei. Wir können nicht auf der einen Seite neue Straftatbestände einführen und gleichzeitig unseren Staatsanwälten bei der Ermittlung der Taten eine Augenbinde anlegen. Und genau das tun wir. Wer terroristische Netzwerke aufklären will, um Täter zu bestrafen und weitere Taten zu verhindern, muss die Möglichkeit haben, auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses in Erfahrung zu bringen, mit wem sie kommuniziert haben.“

Bausback weiter: „Wir brauchen keine Diskussion über das ‚ob‘ einer Vorratsdatenspeicherung. Die Notwendigkeit bejahen uns die Fachleute seit Jahren. Über die verfassungs- und europarechtlichen Möglichkeiten haben Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof längst entschieden. Wir brauchen eine ernsthafte Debatte über das ‚Wie‘ – also über eine verfassungs- und rechtsstaatskonforme Ausgestaltung mit Augenmaß. Die sollten wir jetzt führen!“

StMJ, Pressemitteilung v. 04.02.2015