Aktuelles

Datenschutzbeauftragter: Verwendung der Prognosesoftware „Precobs“ durch die Bayerische Polizei

©pixelkorn - stock.adobe.com

Prüfungsergebnis: Der Einsatz der Software ist datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden

Polizeibeamte kontrollieren Bürger, weil eine Software dies vorgibt – solche oder ähnliche Szenarien wurden in den Medien befürchtet, als die Bayerische Polizei im Sommer 2014 eine neue Software der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Anhand von Tatdaten zurückliegender Fälle soll die Software „Precobs“ zukünftige Einbruchstatorte vorhersagen können.

Nach dem Bekanntwerden des Projekts hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, die Software und deren Anwendung mit folgendem Ergebnis geprüft:

Das derzeit verwendete Analysesystem ist in der aktuellen Ausgestaltung datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.

Abgesehen von Angaben zum Tatort verwendet das System keine personenbezogenen Daten, um Tatvorhersagen zu treffen.

Bei der Prüfung wurde insbesondere darauf geachtet, dass der Polizeibeamte und nicht die Software das letzte Wort hat. Dies erfolgt schon dadurch, dass der zuständige Polizeibeamte das Analyseergebnis der Software nochmals anhand der vorliegenden Erkenntnisse gegenprüft, bevor er es übernimmt. Zudem müssen auch bei etwaigen Folgemaßnahmen der Polizei – wie beispielsweise vermehrten Personenkontrollen in einem bestimmten Gebiet – die rechtlichen Vorgaben für den jeweiligen Rechtseingriff in jedem Einzelfall strikt durch den Polizeibeamten vor Ort eingehalten werden.

Dr. Thomas Petri: „Trotzdem werde ich auch weiterhin die Entwicklung des Analysesystems genau im Auge behalten. Was nicht passieren darf, ist eine schleichende Übernahme der eigentlichen Polizeiarbeit durch Computer.“

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri, Pressemitteilung v. 11.02.2015