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StMGP: Huml vertraut auf die Bayerische PID-Ethikkommission – Gesundheitsministerin: Schutz des Lebens hat oberste Priorität – Am Montag erste Sitzung des Gremiums

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Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat großes Vertrauen in die neue Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID), die sich am Montag in München zu ihrer ersten Sitzung treffen wird. Huml betonte am Sonntag:

„Die genetische Untersuchung von Embryonen ist ein ethisch-moralisches und rechtliches Spannungsfeld. Klar ist dabei: Die PID darf auf keinen Fall als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. Oberste Priorität muss vielmehr der Schutz des Lebens haben.“

Als Präimplantationsdiagnostik wird die genetische Untersuchung eines künstlich befruchteten Embryos bezeichnet, bevor er in die Gebärmutter einer Frau übertragen wird. Dabei wird gezielt etwa nach Erbkrankheiten oder Chromosomenanomalien gesucht. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur in eng begrenzten Ausnahmenfällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden.

Huml unterstrich: „Diese engen Grenzen sind wichtig. Schließlich handelt es sich bei einem Embryo um menschliches Leben! Außerdem besteht die Gefahr, dass sich die Diagnostik-Maßnahmen gewissermaßen schleichend ausweiten.“

Die Bayerische Ethikkommission setzt sich aus acht Mitgliedern zusammen. Es handelt sich um vier Mediziner verschiedener Fachrichtungen (Reproduktionsmedizin, Humangenetik, Pädiatrie sowie Psychiatrie und Psychotherapie), einen Ethiker, einen Juristen, einen Patientenvertreter und einen Vertreter einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung.

Die Ministerin unterstrich: „Dieses Expertengremium wird nach sorgfältiger Prüfung über die eingereichten Anträge entscheiden. Es ist dabei nicht weisungsgebunden. Die Mitglieder der Kommission werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wir der besonderen Verantwortung für den Schutz des geborenen und ungeborenen Lebens gerecht werden.“

Das Gesetz zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostik (BayAGPIDV) ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Demzufolge darf die PID nur in Zentren durchgeführt werden, die vom Bayerischen Gesundheitsministerium zugelassen worden sind. Die neue Ethikkommission ist im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern nicht bei der Landesärztekammer, sondern beim Gesundheitsministerium angesiedelt. Und nur mit Zustimmung dieser bayerischen Kommission darf die PID im Freistaat angewendet werden – ein „Ja“ einer anderen Ethikkommission wird dagegen nicht anerkannt.

Huml bekräftigte: „Wir wollen den Eltern helfen. Aber wir stellen sicher, dass die medizinischen Möglichkeiten der PID verantwortungsbewusst genutzt werden.“

StMGP, Pressemitteilung v. 08.03.2015