Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister Bausback begrüßt Beratung des Anti-Doping-Gesetzes im Bundeskabinett

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„Vorschläge des Bundes tragen in weiten Teilen weiß-blaue Handschrift! / Zur effektiven Bekämpfung des Dopings sind aber weitergehende Regelungen erforderlich!“

Das Bundeskabinett wird morgen den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes beraten. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback äußert sich hierzu sehr erfreut:

„Endlich hat der Bund die langjährigen bayerischen Forderungen nach einem effektiveren Dopingstrafrecht aufgegriffen. Der Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes enthält wesentliche Verbesserungen der strafrechtlichen Regelungen zur Bekämpfung des Dopings im Sport. Die Vorschläge des Bundes tragen in weiten Teilen eine weiß-blau Handschrift – das liest sich gut und ist ein weiterer Beleg für erfolgreiche bayerische Justizpolitik!“

Bausback kritisiert den Gesetzentwurf jedoch gleichzeitig als nicht ausreichend:

„Anders als vom Bund vorgeschlagen müssen wir den Besitz von Dopingmitteln ohne mengenmäßige Einschränkung für jedermann unter Strafe stellen, nicht nur für Spitzensportler. Eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit ist der zentrale Türöffner für Ermittlungen gegen die Händler und Abnehmer und damit der Schlüssel zu einem erfolgreichen Kampf gegen den illegalen Dopingmittelhandel!“

Darüber hinaus seien die im Gesetzentwurf des Bundes vorgesehenen Strafrahmen zu niedrig:

„Es ist nicht nachvollziehbar, eine neue Strafbarkeit einzuführen und im gleichen Atemzug ihre Effektivität durch zu geringe Strafandrohungen abzuschwächen. So beeinträchtigt man ohne Not die erhebliche Signalwirkung, die – völlig zu Recht – mit einem eigenständigen Anti-Doping-Gesetz verbunden ist!“

Bayerns Justizminister macht sich noch in einem anderen Punkt für die Effektivität des künftigen Anti-Doping-Gesetzes stark:

„Wir brauchen eine sportspezifische Kronzeugenregelung. Sie ist ein zentraler Baustein, um die Mauer des Schweigens in der Dopingszene aufbrechen zu können und Anreize zum „Aussteigen“ und Kooperieren zu schaffen. Nur mit ihr können wir im Kampf gegen Doping im Spitzensport erfolgreich sein.“

Bausback abschließend: „Was wir im Übrigen auch nicht aus den Augen verlieren dürfen ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Strafbarkeit von Spielmanipulationen. Hier geht es – wie beim Doping – um feindliche Angriffe auf den Sport und seine Integrität. Auch in diesem Bereich sollten wir zeitnah effektive strafrechtliche Regelungen schaffen. Die bayerischen Vorschläge hierzu liegen auf dem Tisch!“

StMJ, Pressemitteilung v. 24.03.2015

Redaktionelle Anmerkung: Die Änderung des Rechtsrahmens zur Strafbarkeit von Doping und Spielmanipulationen steht schon seit längerem auf der Agenda. So gibt es neben dem angesprochenen Gesetzentwurf des Bundes für ein Anti-Doping-Gesetz auch einen bayerischen Entwurf für ein Sportschutzgesetz, das neben einer Doping-Strafbarkeit auch die Strafbarkeit von Spielmanipulationen vorsieht. Auch davor gab es schon eine Initiative des Freistaats zur Dopingbekämpfung, die im Arzneimittelgesetzes (AMG) geregelt werden sollte. Zur Entwicklung: vgl. hier.