Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG) sowie weiterer Rechtsvorschriften eingebracht

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/6576 v. 12.05.2015). Dieser sieht insbesondere die Anpassung von Behördenbezeichnungen (Vermessungsämter) an die diesen Behörden  im Zuge der Umressortierung zu Beginn der neuen Legislaturperiode zugewachsenen Aufgaben vor.

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation soll daher in Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung umbenannt werden, die Vermessungsämter analog in (staatliche) Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Darüber hinaus wurde im Zuge der Umressortierung der bisher beim Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung angesiedelte Bereich IuK/Rechenzentrum Süd in den Geschäftsbereich des StMFLH übernommen und dort in das Landesamt für Vermessung und Geoinformation integriert.

Zur Übertragung der Aufgaben des Bereichs IuK/Rechenzentrum Süd ist vorgesehen, die „Verordnung über die Aufgaben des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (LfStaDIuKV)“ aufzuheben und die Aufgaben abstrakt in Art. 12 Abs. 3 S. 2 VermKatG mit aufzunehmen. Der Bereich IuK/Rechenzentrum Süd wird als „IT-Dienstleistungszentrum“ weitergeführt.

In der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (Art. 5 Abs. 2 LlbG) ist der fachliche Schwerpunkt „Vermessung und Geoinformation“ gebildet. Die Inhalte der fachlichen Ausbildung „Vermessung und Geoinformation“ der Nachwuchskräfte bleibt laut Gesetzentwurf unberührt.

Staatsregierung, Gesetzentwurf zur Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften, LT-Drs. 17/6576 v. 12.05.2015 (PDF, 447 KB)

Ass. iur. Klaus Kohnen; Abbildung: (c) Marco2811 – Fotolia.com

Net-Dokument BayRVR2015051201

Redaktioneller Hinweis: Aktueller Stand sowie Gang des Gesetzgebungsverfahrens – ggfls. nebst korrespondierender Stellungnahmen oder redaktioneller Beiträge – sind durch einen Klick auf die Nummer mit der Landtags-Drucksache (siehe unterhalb des Beitrags unter „Tagged With“) abrufbar.