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StMBW: „Wichtiger Schritt für eine effiziente Provenienzforschung“ – Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle richtet Forschungsverbund ein

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„Mit der Einrichtung eines Forschungsverbundes vernetzen wir in Zukunft die öffentlichen Stellen, die in besonderer Weise mit der Provenienzforschung befasst sind. Das ist ein wichtiger Schritt, um in Bayern eine effektive und effiziente Forschung über die Geschichte von mutmaßlich während der NS-Zeit geraubten Kunst- und Kulturgütern zu gewährleisten und so die rechtmäßigen Besitzer bestimmen zu können“, erklärte Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle heute in München. Der Forschungsverbund hat sich zunächst zum Ziel gesetzt, die Kooperation zwischen den einzelnen Institutionen zu intensivieren und so Synergieeffekte zu schaffen. Dazu werden u.a. wichtige Aktenbestände aus beteiligten Einrichtungen digital erschlossen und dem Verbund zugänglich gemacht. Über eine digitale Plattform sollen relevante Daten und Fakten für alle beteiligten Forscher zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll auch die Ausbildung im Bereich der Provenienzforschung gestärkt werden.

Forschungsverbund für alle öffentlichen Einrichtungen

Als Gründungsmitglieder des Verbunds sind neben dem Bayerischen Nationalmuseum, den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, der Bayerischen Staatsbibliothek, der Staatlichen Graphischen Sammlung München und der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns auch das Zentralinstitut für Kunstgeschichte, das Institut für Kunstgeschichte der LMU München, das Institut für Zeitgeschichte München-Berlin sowie die Landesstelle für die nicht-staatlichen Museen in Bayern vorgesehen. Weitere bayerische öffentliche Einrichtungen können sich dem Verbund anschließen.

Provenienzforschung in Bayern seit Jahren ein wichtiges Thema

Die großen staatlichen Museen und Sammlungen in Bayern befassen sich bereits seit Jahren mit der Recherche von NS-Raubgut in ihren Beständen. So haben beispielsweise die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen bereits 2008 ein Referat für Provenienzforschung eingerichtet.

Der Freistaat hatte sich in der „Gemeinsamen Erklärung des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände“ zum Washingtoner Abkommen von 1998 dazu verpflichtet, durch die Nationalsozialisten entzogenes Kulturgut in den eigenen Beständen zu identifizieren und mit den ehemaligen Eigentümern bzw. deren Erben eine gerechte Lösung zum Verbleib zu finden. Über die Landesstelle für die nicht-staatlichen Museen sollen nun auch zahlreiche kommunale und private Museumsträger dabei unterstützt werden, diese anspruchsvolle Aufgabe anzugehen.

StMBW, Pressemitteilung v. 18.05.2015