Gesetzgebung

Landtag: Wirtschaftsausschuss – Schutz der regionalen Medienvielfalt entzweit CSU und Opposition

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Gütliche Einigung oder rechtlicher Schutzwall? Die Frage, wie man die regionale Medienvielfalt in Bayern erhalten kann, entzweit CSU und Opposition. Im Wirtschaftsausschuss berichtete Medienministerin Ilse Aigner (CSU) über den Runden Tisch Medienpolitik der Staatsregierung. Der Hauptstreitpunkt unter den Angeordneten: Muss der regionale Werbemarkt lokalen Medien vorbehalten bleiben oder sollen auch große Konzerne ein Stück vom Kuchen abbekommen?

Das bayerische Netz an Regionalzeitungen und lokalen Fernseh- und Radiosendern müsse erhalten werden, betonte Aigner. Andererseits müssten aber auch nationale Sender, wie ProSiebenSat.1 oder RTL, bestehen können. Die stehen in Konkurrenz zu globalen Konzernen wie Google.

Früher war der regionale Werbemarkt den kleineren Medienhäusern in der Fläche vorbehalten. Der in München ansässige Sender ProSiebenSat.1 hat sich aber das Recht erstritten, ebenfalls regionale Werbung auszustrahlen. Seit Kurzem sind in verschiedenen Bundesländern zeitgleich unterschiedliche Werbespots zu sehen. Die Regionalmedien befürchten, dass die Konzerne ihnen damit das Wasser abgraben. Gegen ein regionales Werbeverbot für die Konzerne im bundesweiten Rundfunkstaatsvertrag hatte die Staatsregierung aber kürzlich ihr Veto eingelegt.

„Ich weiß nicht, ob über ein Verbot auf regionaler Ebene das Problem gelöst wird“, bekräftigte Aigner.

Unterstützung bekam sie vom CSU-Abgeordneten Markus Blume.

„Es kann nicht darum gehen, das nur in einem singulären Punkt zu regeln“, sagte er.

Nötig sei ein „Gesamtansatz“, um die Wettbewerbsfähigkeit nationaler und regionaler Medien zu verbessern und so den „Kuchen“ insgesamt zu vergrößern. Dabei sei das Wichtigste aber auf europäischer Ebene zu regeln. In einem Antrag befürwortete die CSU-Fraktion, dass nationale und regionale Sender eine Lösung „im Konsens“ finden sollen.

Die Opposition hält ein Verbot dagegen für nötig.

„Die regionalen Werbemärkte müssen für Konzerne und Global Player tabu bleiben“, forderte die SPD-Abgeordnete Martina Fehlner.

Die Politik müsse einen „Schutzwall“ um die regionale Medienlandschaft errichten. Die Partei forderte ihrerseits in einem Antrag, die Staatsregierung solle sich im nächsten Rundfunkstaatsvertrag für ein regionales Werbeverbot für nationale Konzerne einsetzen.

Auch die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FREIE WÄHLER befürworten einen stärkeren Schutz der Regionalmedien. Es sei zwar richtig, dass wichtige Entscheidungen in Berlin oder Brüssel getroffen würden, sagte Thorsten Glauber von den FREIEN WÄHLERN. Aber der Landtag müsse die Regionalen so gut wie möglich schützen:

„Wir müssen das tun, was wir tun können.“

Auch Markus Ganserer von den Grünen mahnte dazu, die regionale Medienvielfalt zu stützen.

„Wenn das so ein hohes Gut ist, dann sollten wir bemüht sein, sie mit allen Mitteln zu verteidigen.“

Am Schluss war man sich aber zumindest in einem einig: Beide Seiten wollen das Thema nochmal in den eigenen Reihen debattieren. Über die Anträge soll dann erst später entschieden werden.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 21.05.2015 (von Til Huber)

Redaktioneller Hinweis: Mit U. v. 17.12.2014 hatte das BVerwG entschieden, dass „Pro Sieben“ regionale Werbespots senden darf. Dabei ging es um die Frage, ob die Werbung Bestandteil des Programms ist (mit der Folge, dass keine regionalen Werbespots gesendet werden dürfen, da die Lizenz zur Veranstaltung des Fernsehprogramms nur die Veranstaltung eines bundesweiten Programms erfasst – so das VG Berlin) oder aber ob Gegenstand des rundfunkrechtlichen Lizenzierungserfordernisses nur die redaktionellen Programminhalte sind, nicht aber die Werbung (mit der Folge, dass die regionale Differenzierung möglich ist, da der Rundfunkstaatsvertrages keine einschränkenden Vorgaben zum Verbreitungsgebiet von Werbespots enthält – so das BVerwG).