Gesetzgebung

Landtag: Kunstausschuss – Anhörung zur Zusammensetzung der Rundfunk-Aufsichtsgremien

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In den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder zu groß – das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) letztes Jahr in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag entschieden. Doch welcher Reformbedarf ergibt sich daraus für die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Bayerischen Rundfunks und der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien? Das versuchte der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in seiner Sitzung mit einer Expertenanhörung herauszufinden.

Aktuell gehören von den jeweils 47 Mitgliedern des Rundfunk- beziehungsweise Medienrats 16 der staatlichen Seite an. Zwölf davon wurden vom Landtag, drei von den kommunalen Spitzenverbänden und einer von der Staatsregierung entsandt – Hochschulmitglieder, Richter oder Amtsträger der funktionalen Selbstverwaltung gelten als staatsfern. Damit ist die vom BVerfG vorgesehene Begrenzung der Mitglieder der sogenannten Staatsbank auf ein Drittel im Freistaat fast gegeben, erklärte der Medienrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart von der Universität Leipzig.

„Um sie rechnerisch vollständig zu erfüllen, müsste die Anzahl der Mitglieder auf 48 erhöht werden.“

„Oder wir verringern die Gesamtzahl der Mitglieder“, schlug der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Michael Piazolo vor.

Komplizierter war die von Verena Osgyan (Bündnis 90/Die Grünen) aufgeworfene Frage, ab wann Handlungsbedarf besteht:

„Sofort oder erst bei den nächsten Gremienwahlen?“, wollte die Abgeordnete wissen.

Dabei herrschte Uneinigkeit zwischen den Experten: Degenhart warnte davor, bis zu den Wahlen 2017 in Hektik zu verfallen. Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain vom Lehrstuhl für Medienrecht von der Universität Köln hingegen sah wegen der „engen Fristen“ einen hohen Handlungsdruck. Dem schloss sich Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms von der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg an.

„Wenn bis 2017 kein neues Gesetz auf den Weg gebracht wurde, ist aber auch kein neues Urteil des BVerfG zu erwarten“, relativierte sie.

Ein weiterer Punkt war der sogenannte Versteinerungseffekt.

„Das sind die üblichen Verdächtigen“, erklärte Hain.

Auf Seite der Staatsbank Abgeordnete und politische Beamte, auf Seite der Gesellschaftsbank Gewerkschaften und Kirchen. Nach Meinung der Experten sollten vor allem die gesellschaftlichen Vertreter zukünftig durch ein Bewerbungsverfahren ausgewählt werden. Das Problem: Müsste dieses Auswahlgremien nicht wieder paritätisch besetzt sein? „Da beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz“, stellte der stellvertretende Ausschussvorsitzende Oliver Jörg (CSU) fest. Degenhart schlug daher vor, statt nach Gruppen nach Bereichen wie Verbraucherschutz, Digitales, Senioren, Migranten et cetera auszuwählen.

Die von Martina Fehlner (SPD) aufgeworfene Frage nach Geschlechtergerechtigkeit erachtetete Degenhart als vernachlässigenswert: Frauen seien keine gesellschaftliche Gruppe mehr, sondern Teil der Gesellschaft. Auf Transparenz müsse der Gesetzgeber dafür umso mehr achten:

„Hier herrscht Handlungsbedarf“, mahnt Hain.

Die Veröffentlichung von bestimmten Informationen sei bisher weder im bayerischen Rundfunk- noch im Mediengesetz festgeschrieben.

„Die Anforderungen dürfen aber nicht überspannt werden“, schränkt Schuler-Harms ein.

Sonst könnten Entscheidungsfindungsprozesse durch politischen Druck doch wieder vom Staat beeinflusst werden.

Medienratsvorsitzender Dr. Erich Jooß und Rundfunkratsvorsitzender Dr. Lorenz Wolf wiesen zum Schluss die von den Experten empfohlene Verkürzung der Amtszeiten der Gremiumsmitglieder zurück.

„Was sich in den Gutachten versteckt, ist Altersdiskriminierung“, betonte Jooß und forderte wegen der zunehmenden Sachkompetenz mindestens drei Wahlperioden – das wären 15 Jahre. „Versteinerung beginnt nicht ab einem bestimmten Alter“, ergänzte Wolf.

Er empfahl dem Ausschuss dafür, einen dynamischen Wechsel bei den Mitgliedern gesetzlich festzuschreiben, beispielsweise nach der Hälfte der Amtszeit.

„Der Ball“, resümierte Piazolo zum Abschluss der Sitzung, „liegt jetzt bei uns“.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 17.06.2015 (von David Lohmann)