Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/7253 v. 25.06.2015, siehe LT-Vorgangsmappe [PDF]). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Den Änderungen liegt der Änderungsantrag LT-Drs. 17/6017 v. 08.04.2015 (PDF, 223 KB) zugrunde.
Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge mitberaten und der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt. Ebenso der Ausschuss für Gesundheit und Pflege.
Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge endberaten. Er hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe weiterer Änderungen zugestimmt.
Ass. iur. Klaus Kohnen
Redaktionelle Hinweise
Zum aktuellen Stand bzw. zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens inklusive redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen vgl. hier.
Vgl. auch das Dossier „Unterbringung – Sicherungsverwahrung – Maßregelvollzug“.