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Staatskanzlei: 289 Millionen Euro für Projekte zur energetischen Sanierung und Barrierefreiheit kommunaler Gebäude und Einrichtungen in finanzschwachen Kommunen

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Finanzminister Dr. Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann stellen Umsetzungskonzept zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vor

Finanzminister Dr. Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann haben heute dem Ministerrat über das Konzept zur Umsetzung des am 29. Juni 2015 veröffentlichten Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes im Freistaat Bayern berichtet.

Söder und Herrmann: „Die Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen wird mit rund 289 Millionen Euro zusätzlich unterstützt.“

Die Fördermittel stammen aus dem vom Bund aufgelegten Kommunalinvestitionsförderungsfonds. Sie werden finanzschwachen Kommunen in allen Regierungsbezirken für Projekte zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und Einrichtungen, ergänzt um Maßnahmen des Barriereabbaus und des Städtebaus zur Verfügung gestellt. Damit werden inhaltlich wichtige politische Schwerpunkte der Staatsregierung aufgegriffen.

Finanzminister Söder betonte, dass sich das Förderprogramm in die Reihe von Maßnahmen des Freistaates zur Förderung finanzschwacher Kommunen einfügt:

„Dieser kräftige Investitionsschub stärkt gerade auch den strukturschwachen ländlichen Raum.“

Innenminister Joachim Herrmann ergänzte zum Förderverfahren:

„Das Förderverfahren soll im engen Schulterschluss mit den Kommunen möglichst einfach und transparent ausgestaltet werden.“

Vorbild soll dabei das bewährte Verfahren beim sog. Konjunkturpaket II sein. Für die Antragstellung wird ein ausreichender Zeitraum eingeräumt. Die Oberste Baubehörde im Innenministerium wird nun zügig eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeiten.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 07.07.2015

Redaktioneller Hinweis: Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz wurde als Art. 2 des „Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ beschlossen (vgl. hier zum Gang im Bundesrat und den zugehörigen Stichworten – die dort vorhandenen Verlinkungen führen zu allen wesentlichen Dokumenten des Rechtsetzungsprozesses).