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Staatskanzlei: Berichterstattung in der Augsburger Allgemeinen zum Fall Inhofer / Erklärung von Staatsministerin Dr. Beate Merk

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Staatsministerin Dr. Beate Merk hat zur Berichterstattung in der Augsburger Allgemeinen zum Fall Inhofer folgende persönliche Erklärung gegenüber Ministerpräsident Horst Seehofer abgegeben:

„Die Berichterstattung in der Augsburger Allgemeinen enthält nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen. Der Vorwurf, ich hätte mit der die Ermittlungen leitenden Staatsanwältin telefoniert, ist unrichtig und auch durch eine dienstliche Erklärung dieser Staatsanwältin widerlegt. Die Staatsanwältin hat dienstlich bestätigt, dass ein Telefonat mit mir nicht stattgefunden hat.

Ich habe aber auch anderweitig zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf das Verfahren genommen. Ob und inwieweit mir im Rahmen des ordnungsgemäßen Berichtswesens des Justizministeriums ein Bericht über Ermittlungstätigkeiten und Maßnahmen in dieser Angelegenheit vorlag, ist mir nicht erinnerlich. In jedem Fall bin ich gegenüber den ermittelnden Stellen bewusst nicht aktiv geworden.

Als Herr August Inhofer versucht hat, mich im Dezember 2012 in der fraglichen Strafsache zu sprechen, habe ich mich geweigert, mit ihm den Sachverhalt auch nur anzudiskutieren. Auch bei zwei späteren persönlichen Begegnungen habe ich darauf hingewiesen, dass ich über den fraglichen Sachverhalt nicht sprechen kann und will.“

Staatsministerin Dr. Beate Merk hat diese dienstliche Erklärung in einem persönlichen Gespräch mit Ministerpräsident Horst Seehofer nochmals bekräftigt.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 27.07.2015