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VG Regensburg: Überlastung des Gerichts wegen anhaltendem Asylbewerberzustrom – Rede des scheidenden Präsidenten Dr. Hans Korber anlässlich des Präsidentenwechsels

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Rede des Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg, Dr. Hans Korber, anlässlich des Amtswechsels des Präsidenten am Verwaltungsgericht Regensburg am 27.07.2015 in Regensburg

Es gilt das gesprochene Wort!

Gerötete kursive Passagen entfallen bei Zeitnot.

Sehr geehrte Festgäste,

ich bedanke mich bei Herrn Staatsminister Herrmann. Sie nehmen persönlich den Amtswechsel vor. Die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit versteht dies als Ausdruck der besonderen Verbundenheit des Herrn Ministers mit seiner Gerichtsbarkeit. Ich bedanke mich bei Ihnen auch für die lobenden Worte, die Sie für mich gefunden haben. Auch dafür, dass Sie meinen Wunschkandidaten Alfons Mages zu meinem Nachfolger ernennen.

In der restlichen Redezeit will ich das Thema Asyl behandeln. Herr Mages wird sich bei seiner anschließenden Rede kurz halten, so dass die beiden Präsidenten zusammen genommen ihre vorgesehenen Redezeiten nicht überschreiten. Inhaltlich sehe ich zwischen meinen Auffassungen und denen des Herrn Ministers keine Diskrepanz. Dass meine Personalvorstellungen akzentuierter ausfallen, liegt in der Natur der Sache. Ich brauche nur an die Belange der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu denken. Der Herr Staatsminister dagegen muss den Personalbedarf aller Dienststellen seines Ressorts berücksichtigen und ist zudem in die Kabinettsdisziplin eingebunden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über die Asylanträge. Sofern Asylbewerber dagegen Klage erheben oder einen Eilantrag stellen, überprüfen die sechs bayerischen Verwaltungsgerichte die Bundesamtsbescheide. Verwaltungsrichter sind deshalb ausgewiesene Asylexperten. Ich persönlich habe an die 2.000 Asylfälle, einen nach dem andern, mündlich verhandelt und war zu Zeiten des Höhepunkts der ersten Asylwelle an die sechs Jahre Vorsitzender der einzigen Ausländerkammer für Niederbayern und die Oberpfalz.

Zu den meisten Herkunftsländern gibt es Lageberichte des Auswärtigen Amtes. Dort sind die Bevölkerungsgruppen abgehandelt, die in ihrer Heimat Bedrohungen und Verfolgungen ausgesetzt sind. Sie hätten aufgrund der geltenden Rechtslage einen einklagbaren Rechtsanspruchauf Schutz in Deutschland, sofern sie deutschen Boden erreichen. Es handelt sich um Hunderte Millionen von Menschen. Die meisten von ihnen flüchten nicht nach Europa, sie sind dafür zu arm, weil sie aus der gesellschaftlichen Unterschicht stammen. Als asylsuchend kommen nicht nur, aber überwiegend Personen aus dem Mittelstand, es sind nicht die Reichen, aber auch nicht die Armen. Würde man den Hunderten von Millionen Schutzbedürftigen die Möglichkeit einräumen, in ihrer Heimat oder heimatnah einen wirksamen Asylantrag für Deutschland zu stellen, wäre es für Deutschland aus Kapazitätsgründen nicht möglich, ihren Rechtsanspruch auf Schutzgewährung zu erfüllen. Das Grundrecht auf Asyl müsste, z.B. durch Quotierungen, relativiert werden. Ebenso wie die Entwicklungshilfe kann die asylrechtliche Schutzgewährung in Deutschland nur einen kleinen und unvollkommenen Beitrag leisten, um das Elend und die Ungerechtigkeiten in der dritten Welt abzumildern. 

Asyl hat mit Zuwanderung wegen Fachkräftemangels und Bevölkerungsrückgangs wenig zu tun. Im Asylverfahren spielen die berufliche Qualifikation und der Arbeitskräftebedarf der deutschen Wirtschaft keine Rolle. Asylbewerber kommen, ungesteuert durch die Zufluchtsstaaten. Ausländische Arbeitskräfte und Auszubildende für Mangelberufe muss man außerhalb des Asylverfahrens gezielt anwerben, wobei neben dem Staat auch ein deutlicher Beitrag der Wirtschaft gefordert ist. 

Asylbewerber sind Personen, die geltend machen, vor Verfolgung oder bestimmten Gefahren aus ihrem Herkunftsland geflohen zu sein. Dass nicht alle Asylbewerber über einen Kamm zu scheren sind, sondern nach Überprüfung zwischen Schutzbedürftigen und nicht Schutzbedürftigen zu unterscheiden ist, ergibt sich aus den geltenden Gesetzen. Danach ist es die Aufgabe des Bundesamts und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, diese Differenzierung zwischen Schutzbedürftigen und Nichtschutzbedürftigen vorzunehmen. Das Bundesamt gewährt etwa jedem Dritten Schutz. Gegen gut die Hälfte der Bescheide des Bundesamts wird bei den Verwaltungsgerichten eine Klage oder ein Eilantrag eingereicht. Nur rund jeder Zehnte gewinnt beim Verwaltungsgericht Regensburg seine Asylklage oder seinen -antrag. Die Entscheidungen des Bundesamts und des Verwaltungsgerichts Regensburg zusammen genommen, bleiben also etwa 60 % der Asylanträge erfolglos. Zu den erfolglosen gehören auch die, für deren Entscheidung andere europäische Länder zuständig sind, weil die Asylbewerber dort zum ersten Mal europäischen Boden betreten haben.

Die Asylentscheidungen des Bundesamts und der Verwaltungsgerichte ergehen nach genauen gesetzlichen Vorgaben und in gesetzlich geordneten Verfahren. Jede Asylsache wird für sich allein und auf der Grundlage der Verhältnisse des Einzelfalls geprüft und entschieden. Selbstverständlich prüft der Asylrichter oder die Asylrichterin genauso sorgfältig, individuell und einzelfallbezogen, wenn der Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder in einer allgemeinen oder speziellen Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht ist. Sowohl die entscheidenden Beamten des Bundesamts als auch die Asylrichter sind in ihren Entscheidungen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Zu den gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen gibt es eine reichhaltige obergerichtliche Rechtsprechung. Über die Verfolgungs- und Gefahrensituation in den einzelnen Herkunftsstaaten unterrichten sich die Verwaltungsrichter beispielsweise durch Berichte der deutschen Auslandsvertretungen und der Medien, Informationen von Menschenrechtsorganisationen und Universitätsinstituten. Da die Kammern unseres Gerichts jeweils nur für bestimmte Herkunftsstaaten zuständig sind, haben sie zu den Verhältnissen in diesen Ländern Spezialkenntnisse. Die Asylbewerber tragen ihre Fluchtgründe bei einer Anhörung einem Bediensteten des Bundesamts persönlich vor. Dem Gericht können sie die Gründe für das Verlassen ihres Heimatlandes erneut selber oder durch einen Rechtsanwalt schriftlich und, soweit eine mündliche Verhandlung des Gerichts erfolgt, auch persönlich schildern. Bei den Anhörungen des Bundesamts und der Verwaltungsgerichte ist ein Dolmetscher anwesend. Sofern Beweismittel vorhanden sind, beispielsweise von den Asylbewerbern vorgelegte Schriftstücke oder ärztliche Atteste und Zeugen, werden sie von den Asylrichtern geprüft und in ihrer Überzeugungskraft gewürdigt. Soweit mündlich verhandelt wird, befragen die Asylrichter erforderlichenfalls die Asylbewerber genau zu den von ihnen behaupteten Fluchtgründen. Behauptungen ungeprüft zu glauben, wäre unprofessionell, das gilt für das Vorbringen der Prozessparteien in Asyl- und Nichtasylverfahren gleichermaßen. Die Asylrichter überprüfen vielmehr die tatsächlichen Angaben der Asylbewerber auf ihre Glaubhaftigkeit, lediglich oberflächliches oder widersprüchliches Vorbringen beispielsweise werden sie nicht glauben. 

Weitere Beschleunigungsmöglichkeiten im Asylprozessrecht sehe ich nicht. Im Vergleich zum normalen Prozessrecht der Verwaltungsgerichte handelt es sich um ein Sonderrecht aus der Zeit des Asylkompromisses 1992/1993 zu Lasten der Asylbewerber, das seither im Wesentlichen unverändert gilt. Seine weitere Verschärfung in wesentlichen Punkten könnte die Grenzen überschreiten, die der Rechtsstaat setzt. Die meisten Asylentscheidungen der Verwaltungsgerichte werden bereits jetzt von einem einzelnen Richter getroffen, über die Eilanträge wird ohne mündliche Verhandlung entschieden. Die Rechtsmittel sind eingeschränkt. 

Erfolglos gebliebene Asylbewerber haben nach dem Gesetz umgehend Deutschland zu verlassen. Wenn sie nicht freiwillig ausreisen, müssen sie nach dem geltenden Recht von den Ausländerbehörden abgeschoben oder in den sicheren Drittstaat rückgeführt werden. Die Verwaltungsgerichte sind wegen ihrer Überlastung darauf angewiesen, dass ihre ablehnenden Asylentscheidungen von den Ausländerbehörden konsequent umgesetzt werden. Die Ressourcen der deutschen Verwaltungsgerichte werden belastet, wenn sie wiederholt über erneute Asylanträge desselben Asylbewerbers entscheiden müssen, obwohl dieser bereits aufgrund einer früheren Gerichtsentscheidung ausreisepflichtig war. Obwohl höhere Abschiebungs- und Rückführungsquoten der deutschen Ausländerbehörden vom Gesetz verlangt und für die deutschen Verwaltungsgerichte wünschenswert wären, verkenne ich als langjähriger Vorsitzender einer Ausländerkammer die einschlägigen Schwierigkeiten der deutschen Ausländerbehörden nicht. Für die überlasteten deutschen Ausländerbehörden kann es beispielsweise eine Herkulesaufgabe sein, einen abgelehnten Asylbewerber abzuschieben, wenn er seine Identität verschleiert, sein Herkunftsland nicht mitwirkungsbereit ist und er schließlich untertaucht. 

Der Asylbewerberzustrom wird zum einen durch nicht inlandsbezogene Fluchtursachen bestimmt, die sich beispielsweise ergeben aus

  • den Verhältnissen in den Herkunftsstaaten, den Transitstaaten und den Staaten, die an den Schengenraum angrenzen
  • dem international operierenden Schlepperunwesen und
  • der unzureichenden Aufnahmebereitschaft einer größeren Zahl europäischer Staaten.

Bereits bei der Asylwelle in den 90er Jahren hat sich gezeigt, dass die Möglichkeiten Deutschlands und Europas beschränkt sind, bei diesen nicht inlandsbezogenen Fluchtursachen Veränderungen herbeizuführen. 

Der Asylbewerberzustrom wird auch von inlandsbezogenen Anreizen bestimmt, nach Deutschland zu reisen, und nicht z.B. in ein anderes EU-Land. Dazu gehören beispielsweise:

  • offene Außengrenzen
  • eine gute wirtschaftliche Lage in Deutschland mit entsprechenden legalen und illegalen Verdienstmöglichkeiten
  • sich bereits in Deutschland aufhaltende Angehörige und Freunde.

Die erste Asylwelle hat beim Verwaltungsgericht Regensburg etwa von 1992 bis 2003 gedauert. Ab 1994 habe ich sie als Kammervorsitzender miterlebt. 1993 wurde die Spitze mit deutschlandweit 450.000 Asylanträgen erreicht. Im Bund einigten sich die Union und die SPD im Sommer 1992 auf den sog. Asylkompromiss, der am 1.1.1993 in Kraft trat. Neben der angerissenen Verschlankung des Asylprozessrechts wurden damals insbesondere folgende Mittel gesetzlich verankert, um inlandsbezogenen Anreizen entgegen zu wirken, ich kann sie nur stichwortartig anreißen:

  • Beschleunigung der Asylverfahren beim Bundesamt und der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch erhebliche Personalaufstockungen
  • konsequente Aufenthaltsbeendigung abgelehnter Asylbewerber mit erforderlichenfalls vorausgehender Abschiebehaft
  • möglichst zentrale Unterbringung der Asylbewerber
  • außer Taschengeld kein Geld auf die Hand, statt dessen amtlich gestellte Verpflegung und Kleidung
  • strikte Residenzpflicht, also Aufenthaltsbeschränkung auf den Landkreis oder die Stadt
  • weitgehendes Arbeitsaufnahmeverbot

Nachdem die neuen Asylanträge deutlich unter 100.000 im Jahr gesunken waren, wurden diese Restriktionen in den letzten Jahren zu einem erheblichen Teil rückgängig gemacht. Zwischenzeitlich leer gewordene zentrale Erstaufnahmeeinrichtungen, die strikte Residenzpflicht und das Arbeitsaufnahmeverbot wurden weitgehend aufgegeben. Das Bundesverfassungsgericht hat den Anstoß gegeben, dass ein Großteil der Asylbewerber in Deutschland heute deutlich mehr Geld in der Hand hat. 

Für die Dauer der ersten Asylwelle, das war für die Mehrzahl der bayerischen Verwaltungsgerichte etwa von 1992 bis 2003, ist die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit im richterlichen und nichtrichterlichen Dienst massiv verstärkt worden. Trotzdem stiegen die Verfahrenslaufzeiten in den Asyl- und Nichtasylverfahren der Verwaltungsgerichte und mussten Abstriche in der Qualität hingenommen werden. Ohne die damalige energische Personalverstärkung wäre es freilich zu krisenhaften Verhältnissen gekommen.

Dabei erwies sich die Ressortierung der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Innenministerium als deutlicher Vorteil. Die Aufstockung der Richterschaft erfolgte zu einem erheblichen Teil über Berufsanfänger, die nach zwei oder drei Jahren richterlicher Tätigkeit als Beamte in die Verwaltung wechselten. Auch erfahrene Verwaltungsbeamte wurden zu Verwaltungsrichtern ernannt. Beim nichtrichterlichen Personal wurde die vorübergehende Personalaufstockung überwiegend über befristete Anstellungsverträge realisiert. Zeitnah zu den zurückgehenden Asyleingängen erfolgte ein kontrollierter Personalabbau. Aufgrund von Monatsstatistiken können das Innenministerium und der Verwaltungsgerichtshof die Geschäftsentwicklung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit transparent verfolgen und bei einem Rückgang der Eingangszahlen für einen entsprechenden Personalrückbau sorgen.

Das Bundesamt als zuständiger amtlicher Schätzer hat die deutschlandweiten Asyleingänge für 2015 auf 450.000 prognostiziert. Mehr Asylbewerber in einem Jahr gab es in der Bundesrepublik seit ihrem Bestehen nicht. Die Prognose des Bundesamts ist zurückhaltend. Nach der Pressemitteilung des Bayerischen Sozialministeriums vom 16. Juli 2015 waren bis dahin in diesem Jahr schon ca. 260.000 Asylsuchende in Deutschland angekommen. 

Beim Bundesamt liegen nicht ganz 250.000 unerledigte Asylanträge. Monat für Monat wächst dieser Berg derzeit. Im ersten Halbjahr 2015 sind beim Bundesamt ca. 180.000 Asylanträge eingegangen. Entscheiden konnte es lediglich etwa 115.000, die restlichen 65.000 haben also den bereits bestehenden Restantenberg erhöht. 

Freilich kann man dem Bund nicht vorwerfen, dieser Entwicklung tatenlos zuzusehen. 2014 und 2015 wurden beim Bundesamt 650 zusätzliche Stellen geschaffen. Im Nachtragshaushalt 2015 des Bundes sind für das Bundesamt weitere 750 Stellen sowie Mittel für 250 Aushilfskräfte vorgesehen. Weitere 1000 Stellen sollen 2016 beim Bundesamt entstehen. Zusammen sind das 2.650 zusätzliche Stellen beim Bundesamt.

Nach dem Königsteiner Schlüssel hat Bayern 15,3 % der in Deutschland eintreffenden Asylbewerber aufzunehmen. Werden die zusätzlichen Stellen des Bundesamts in ähnlicher Weise verteilt, erhalten die in Bayern liegenden Entscheidungsdienststellen des Bundesamts etwa 400 zusätzliche Stellen. Zum Vergleich: Im Stellenplan 2016 haben die sechs bayerischen Verwaltungsgerichte miteinander 459 Stellen, der Verwaltungsgerichtshof hat 148 Stellen. Die gesamte bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit hat also derzeit gut 600 Stellen. Da in etwa einem Drittel der Bundesamtsbescheide voll oder teilweise Schutz gewährt und diese bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Großteil nicht beklagt werden und da von den restlichen Bescheiden des Bundesamts gut jeder zweite bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit angegriffen wird, muss man von den etwa 400 in Bayern entstehenden zusätzlichen Stellen des Bundesamts entsprechende Abzüge vornehmen. Es verbleibt das rechnerische Ergebnis, dass bei den in Bayern gelegenen Entscheidungsdienststellen des Bundesamts etwa 135 zusätzliche Stellen entstehen, deren Arbeitsergebnisse zu 100 % bei der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit angegriffen werden. Um die Bescheide 1 zusätzlichen Stelle des Bundesamts abarbeiten zu können, reicht 1 zusätzliche Stelle bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht aus. Der Aufwand in den Gerichtsverfahren ist höher als in den Bundesamtsverfahren. Beispielsweise kommen beim Gericht verstärkt Beweismittel, also z.B. Zeugen und Gutachten, und der Schriftverkehr der Rechtsanwälte hinzu.

Selbst wenn es der Politik gelingt, die Asylneuzugänge beim Bundesamt deutlich und dauerhaft zu senken, wird die Belastung der Verwaltungsgerichte nicht zeitgleich in identischem Umfang abnehmen, sondern um mehrere Jahre verzögert. Neben den – dann niedrigeren Neueingängen – werden die Verwaltungsgerichte in diesem Fall über Jahre Restanten abarbeiten müssen. Zum einen die Rückstände in Asyl- und Nichtasylverfahren, die sich bei den Gerichten zwischenzeitlich angesammelt haben. Zum anderen die Altfälle, die beklagt werden, wenn das Bundesamt über Jahre seinen Restantenberg abbaut.

Während das Verwaltungsgericht Regensburg von 2004 bis 2012 im Jahr weniger als durchschnittlich 500 Asyleingänge zu verzeichnen hatte, sind die Asyleingänge ab Herbst 2013 kontinuierlich gestiegen. In diesem Jahr werden voraussichtlich etwa 3.400 Asylverfahren eingehen, also etwa siebenmal so viel – bei derzeit unverändertem Personalbestand. Zu befürchten ist eine weitere Zunahme der Asyleingänge, sobald 2016 die Erstaufnahmeeinrichtung für die Oberpfalz in Regensburg in Betrieb geht. Mehr Asyleingänge in einem Jahr hatte das Gericht bei der ersten Asylwelle auch nicht, freilich um etwa 40 % mehr Personal als heute. Die Disziplinarkammern weggelassen, hatte das Gericht damals 15 Kammern, heute hat es 9 Kammern. Die gerechnete Personaldeckungsquote beim Verwaltungsgericht Regensburg liegt derzeit bei der Richterschaft bei 62 %. Rechnerisch gehen dem Verwaltungsgericht Regensburg bereits heute 18 Richterinnen und Richter ab. Erfolglos hatte der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bereits im letzten Jahr und bereits für das Jahr 2015 einen Bedarf von 28,6 Richtern für die sechs bayerischen Verwaltungsgerichte geltend gemacht. Damit bei einer Aufstockung der Zahl der Richter der nichtrichterliche Dienst nicht zum Flaschenhals wird, muss für jeden zusätzlichen Richter auch eine Beamten- oder Angestelltenstelle besetzt werden. Die Richter müssen in Kammerbesetzung aufgestockt werden, also auf 2 Beisitzer jeweils ein Vorsitzender. Den neuen Richtern fehlt fast durchgängig die Berufserfahrung als Asylrichter. Sie bedürfen der engen Begleitung durch einen berufserfahrenen Kammervorsitzenden, will man nicht riskieren, dass sie, weil auf sich allein gestellt, folgenschwere Fehler machen. Die zu Unrecht erfolgende Ablehnung einer Asylklage oder -antrags kann den Asylbewerber im Heimatland in ernsthafte Gefahr für Leib, Leben und andere elementare Rechtsgüter bringen.

Bei der ersten Asylwelle gingen deutschlandweit 450.000 Asylanträge im Jahr 1992 ein, die Jahre davor und danach waren es deutlich weniger. Damit ist die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit trotz der damaligen deutlichen Personalaufstockung gerade noch fertig geworden. Sollten bei der jetzigen Asylwelle mehrere Jahre in jedem Jahr 450.000 oder noch mehr Asylanträge gestellt werden, befürchte ich ein Desaster für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, und damit natürlich für den Rechtschutz der Bürgerinnen und Bürger. 

Mit dem gegenwärtigen Personalstand kann das Verwaltungsgericht Regensburg dem seit eindreiviertel Jahren bestehenden und fortdauernden Asylzustrom nicht standhalten. Die Leistungs- und Belastungsgrenze des Gerichts wird überschritten. Die Laufzeiten der Asylverfahren und der sonstigen Verfahren steigen, die Qualität der Verfahren und der Entscheidungen sinken und die Service- und Kundenorientierung leiden. Die sich aus der Verfassung ergebende Aufgabe des Gerichts, den Bürgerinnen und Bürgern effektiven Rechtsschutz zu gewähren, ist gefährdet. Das ist umso misslicher, weil die Verwaltungsgerichte 1. Instanz auch in den Nichtasylfällen aufgrund einer, vor ein paar Jahren erfolgten Gesetzesänderung in den meisten Fällen die einzige Instanz sind, die sich vollumfänglich mit den Klageverfahren befasst. Ein Berufungsverfahren beim Verwaltungsgerichtshof findet nur mehr statt, wenn es vorher zugelassen wird, was die Ausnahme ist. Die Präsenz von Rechtsantragsstellen der Gerichte in Erst- oder sonstigen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber können sich die bayerischen Verwaltungsgerichte nur leisten, wenn sie das dafür erforderliche nichtrichterliche Personal zu 100 % on Top bekommen.

Der Freistaat Bayern kann als Arbeitgeber und Dienstherr von seinen Richtern, Beamten und Angestellten Loyalität und Leistungsbereitschaft einfordern. Er kann auch verlangen, dass sie für einige Monate Überlast fahren, aber nicht auf Jahre.

Außerhalb der Zeiten einer Asylwelle bestimmen die ca. 2.300 Nichtasyleingänge im Jahr das Gesicht des Verwaltungsgerichts Regensburg und sind die weniger als 500 Asylsachen im Jahr ein Anhängsel. Auf ca. 2.300 Nichtasyleingänge kommen derzeit etwa 3.400 Asyleingänge im Jahr und prägen das Verwaltungsgericht Regensburg. Bei der derzeitigen Asylwelle und dem derzeitigen Personalengpass geraten die Klageverfahren in Nichtasylsachen ins Hintertreffen. Denn die Asylsachen und die Eilsachen in Nichtasylverfahren müssen nach dem Gesetz beschleunigt erledigt werden, die Asyleilsachen sogar möglichst binnen einer Woche. Soweit Appelle aus der Politik an die Verwaltungsgerichtsbarkeit, bestimmte Gruppen von Asylbewerbern bevorzugt oder binnen bestimmter Frist zu entscheiden, dem Gesetz entsprechen, werden sie von den Verwaltungsrichtern zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Übrigen gehört es zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Unabhängigkeit jedes einzelnen Asylrichters, im gesetzlichen Rahmen die Reihenfolge der Bearbeitung der ihm zugewiesenen Verwaltungsstreitsachen selber zu bestimmen. Jedenfalls aber führt bei zu wenig Personal der Gerichte ein Vorziehen der einen Verfahren zur Verlangsamung der anderen. Ich habe Verständnis, wenn von Bürgern und Behörden beklagt wird, dass das Gericht keine Zeit mehr findet, über die Klagen zu Ortsumgehungen von Straßen, Windkraftwerken, Bürgerbegehren, Wohnbauvorhaben usw. zu entscheiden. Ein Bauherr, der die Baumaschinen bestellt hat, aber mit dem Bau nicht anfangen kann, weil sein Nachbar beim Verwaltungsgericht Klage gegen das Bauvorhaben erhoben hat, und der den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten muss, ist zu Recht verärgert, wenn das Gericht wegen der Erledigung vordringlicher Asylsachen nicht dazu kommt.

Ich bin derzeit Vorsitzender einer Kommunalkammer. Um überhaupt eine Entscheidung fällen zu können, mussten wir wegen der vordringlichen Asylsachen über einen Bürgerentscheid in einer großen Stadt im Gerichtsbezirk ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Das Bürgerbegehren hatten mehrere Tausend Bürger unterzeichnet. Der Stadtrat hatte sich mehrfach mit dem Thema befasst. Das ist ein Mangel in der Qualität des Gerichtsverfahrens. Es muss die Zeit da sein, dass der Standpunkt der Beteiligten und die Sach- und Rechtslage in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung der zuständigen Kammer des Gerichts erörtert werden.

Die Verkürzung der Aufenthaltsdauer abgelehnter Asylbewerber hängt hauptsächlich an drei Einrichtungen: dem Bundesamt, den Verwaltungsgerichten und den Ausländerbehörden. Wer an ihrer Personalausstattung spart, spart an der falschen Stelle. Länder und Kommunen, die zu Recht vom Bund eine deutliche und rasche Personalaufstockung des Bundesamts einfordern, sollten dabei nicht vergessen, die Landesverwaltungsgerichtsbarkeiten und die Ausländerbehörden der Länder ebenfalls personell aufzustocken, weil diese sonst zum Nadelöhr werden. Neben der konsequenten Aufenthaltsbeendigung sind schnelle Asylverfahren der Schlüssel für die Entlastung des gesamten Asylsystems. Nur ein kleinerer Teil der Ausgaben des Freistaats im Asylbereich führt zu Nettoeinsparungen im Staatshalt, die Mehrkosten für die Verkürzung der verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren freilich schon.

Das Personal der Verwaltungsgerichte nicht energisch für die Dauer der Asylwelle aufzustocken, ist unwirtschaftlich. Die Personalmehrkosten der Asylgerichte und die sonstigen Kosten, z.B. für die Anmietung von Büros für eine Zweigstelle, sind niedriger als die Kosten, die durch die verzögerte Erledigung gerichtlicher Asylverfahren entstehen. Wie ausgeführt, hat nur etwa jede zehnte Asylklage bzw. –antrag beim Verwaltungsgericht Regensburg Erfolg. Bei den anderen Asylbewerbern endet das Bleiberecht in Deutschland zu einem deutlichen Teil mit und infolge der ablehnenden Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts oder des Verwaltungsgerichtshofs. Eine verkürzte Aufenthaltsdauer führt zu Einsparungen bei den Kosten beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung, medizinischer Versorgung, schulischer und vorschulischer Betreuung und Sozialbetreuung. 

Leider kenne ich keine belastbare Berechnung der Gesamtaufwendungen, die in Deutschland für Asylbewerber anfallen, sondern nur für Teilbereiche. Anscheinend weist der Freistaat im Asylbereich für 2016 Ausgaben von 1,4 Milliarden EUR aus. Hinzu kommen die Kosten der anderen Bundesländer, der Kommunen und des Bundes. Nach einer Berechnung des Freistaats kostet den Freistaat ein Asylbewerber im Monat 1.300 EUR. Ob darin auch mittelbare Kosten des Freistaats enthalten sind, z.B. die Personalkosten staatlicher Ausländerbehörden, der Verwaltungsgerichte oder der Polizei, weiß ich nicht. Hinzukommen jedenfalls noch Kosten des Bundes und der Kommunen.

Bei einer Personalaufstockung der Verwaltungsgerichte kostet ein Team aus 1 Verwaltungsrichter und 1 Angestellten mitsamt den auf sie entfallenden anteiligen Sachmitteln für den Betrieb einer Zweigstelle im Jahr höchstens 200.000 EUR – gerechnet mit den sog. Personalvollkosten.

Ein Verwaltungsrichter, der nur für Asylsachen zuständig ist, erledigt im Jahr jedenfalls an die 140 Asylsachen. Angenommen 20 Entscheidungen davon gehen ganz oder teilweise zu Gunsten der Asylbewerber aus und des Weiteren angenommen, 70 Entscheidungen davon wirken sich auf ihr Bleiberecht aus. Wird der Aufenthalt dieser 70 Asylbewerber – angenommen – im Durchschnitt drei Monate früher beendet, ersparen der zusätzliche Richter und die zusätzliche Angestellte zusammen allein dem Freistaat 73.000 EUR im Jahr. Wenn Sie mitrechnen wollen: 70 Asylbewerber mal 1.300 EUR im Monat mal 3 Monate. Gegengerechnet sind bereits die genannten 200.000 EUR. Wird der Aufenthalt um 6 Monate verkürzt, beträgt die Nettoersparnis 346.000 EUR. Die Einsparungen für die Kommunen und den Bund kommen hinzu.

Hinzutreten auch Einsparungen im Bereich der Nichtasylverfahren bei der öffentlichen Hand und bei Privaten. Wird beispielsweise der Bau einer Straßenortsumgehung oder eines Wohnbauvorhabens wegen der vorrangigen Erledigung der gerichtlichen Asylverfahren verzögert, können beim öffentlichen Straßenbaulastträger bzw. beim privaten Bauherrn Baukostensteigerungen entstehen.

Die sich aus dem Gesetz ergebende Forderung nach beschleunigter Abwicklung der gerichtlichen Asylverfahren ist aber nicht nur aus finanziellen Gründen sinnvoll. Die schleppende Erledigung von Asylverfahren ist für Nichtschutzbedürftige ein Anreiz zur Einreise nach Deutschland. Die Bearbeitung der Asylprozesse der Nichtschutzbedürftigen, das ist – wie gesagt – der Großteil der bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Asylverfahren, verzögert die Anerkennung der Schutzbedürftigen durch die Verwaltungsgerichte, die einen Anspruch auf rasche Schutzgewährung und Integration haben. Integrationsleistungen für Nichtschutzbedürftige während langwieriger Asylverfahren machen wenig Sinn, weil sie nach dem Gesetz Deutschland wieder verlassen müssen. Die Nichtschutzbedürftigen belasten allenthalben die Kapazitäten (sei es beispielsweise bei der Unterbringung, der Sozialbetreuung oder Beschulung). Sie gefährden auch die erfreulich große Bereitschaft der Bevölkerung, sich für Flüchtlinge zu engagieren.

Haushaltsgesetzgeber ist der Landtag. Aufgrund von Dringlichkeitsanträgen der Fraktionen der SPD und der Freien Wähler ist bereits in der letzten Woche im Landtag die Forderung nach mindestens zusätzlichen 50 Richterstellen und dem zugehörigen nichtrichterlichem Personal für die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Nachtragshaushalt 2016 thematisiert worden. Mein Vorschlag geht über den Nachtragshaushalt 2016 hinaus: Für die sechs bayerischen Verwaltungsgerichte gemeinsam sollten im Nachtragshaushalt 2016 und für das Haushaltsjahr 2017 für jedes der beiden Jahre 45 Stellen für Richter in Kammerschlüsselung – d.h. in jedem der beiden Jahre 15 Kammern – und die zugehörigen Sachmittel ausgewiesen werden. Je zusätzlichem Richter sollte gleichzeitig eine Beamten- bzw. Angestelltenstelle besetzt werden. Soweit dafür die derzeit noch nicht besetzten nichtrichterlichen Stellen nicht ausreichen, sollten zusätzliche Beamten- und Angestelltenstellen geschaffen werden. Zum asylbedingten Mehrbedarf des Verwaltungsgerichtshofs möchte ich mich nicht äußern, das gehört sich für den Präsidenten eines Verwaltungsgerichts nicht. Das Personal der Verwaltungsgerichte würde nach meinem Vorschlag also innerhalb der nächsten beiden Jahre für den vorübergehenden Zeitraum der Asylwelle um 90 Richterstellen sowie um zusätzliche Stellen für das nichtrichterliche Personal aufgestockt. Zur Orientierung: Aktuell sieht der Haushalt für die sechs Verwaltungsgerichte 216 Stellen für Richter vor. Anscheinend ist im Nachtragshaushalt 2016 vorgesehen, zur Bewältigung des vermehrten Asylbewerberzustroms für sämtliche Dienststellen des Freistaats 892 zusätzliche Stellen zu schaffen. Um von vornherein vernünftig planen zu können, z.B. bei der Anmietung von Büros für eine vorübergehende Zweigstelle, sollte der Umfang der gesamten Personalaufstockung der Verwaltungsgerichte für die Jahre 2016/2017 bereits 2016 klar sein. Sollte es der Politik nicht gelingen, dass die Asyleingänge spätestens ab 2017 drastisch und dauerhaft sinken, wären auch für die Jahre ab 2018 vergleichbare Personalverstärkungen der Verwaltungsgerichte erforderlich.

Als Verwaltungsrichter freut man sich, wirklich Schutzbedürftige vor sich zu haben und ihnen helfen zu können. Damit es kein Missverständnis gibt: Bei der Anerkennung von Schutzbedürftigen, z.B. chronisch Schwerkranker, wird nicht nach den Folgekosten gefragt, die durch die Schutzgewährung ausgelöst werden. Schutzbedürftige sind anzuerkennen, und zwar so schnell wie möglich, und nach der Anerkennung möglichst rasch, effektiv und umfassend zu integrieren. Die Schutzbedürftigen sind kraft Gesetzes in Deutschland willkommen, der Großteil von ihnen wird auf Dauer bleiben, sie werden in ein paar Jahren unsere deutschen Mitbürgerinnen und Mitbürger sein. 

Allein mit Personalmehrungen bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit wird man die zweite Asylwelle der Bundesrepublik nicht in den Griff bekommen, ohne Personalaufstockungen aber erst Recht nicht. Bei allen Kontroversen über den richtigen Weg zur Bewältigung des fortdauernden Asylbewerberzustroms stelle ich bei den Fraktionen des Landtags Einigkeit bei folgenden Positionen fest: Die Dauer von Asylverfahren soll möglichst kurz sein. Das Asylverfahren jedes einzelnen Asylbewerbers muss rechtsstaatlich einwandfrei durchgeführt werden. Die asylbedingten Ausgaben dürfen die Haushaltssolidität nicht gefährden. Die vorübergehende Personalaufstockung bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Dauer der Asylwelle entspricht diesen Anforderungen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass der Landtag seiner Verantwortung gerecht wird und im Nachtragshaushalt 2016 die erforderlichen zusätzlichen Stellen bewilligt. Nach meiner Einschätzung erkennen die Abgeordneten beim Umfang und dem Zeitpunkt der Personalaufstockung auch, dass durch lediglich halbherzige und zögerliche Personalmehrungen nur wertvolle Zeit vertan würde. 

Nach der Verfassung ist es die Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, in Asyl- und in Nichtasylverfahren gleichermaßen. Die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist in schwere Wetter gekommen. Deshalb sind wir froh, dass mit Herrn Staatsminister Herrmann ein politisches Schwergewicht am Steuer steht, dessen Wort im Kabinett und in der Regierungsfraktion Gewicht hat. Die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit weiß, dass Sie, Herr Minister, und Ihr Ministerium sich im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2016 und des Doppelhaushalts 2017/2018 mit geballter Kraft für die Verwaltungsgerichtsbarkeit einsetzen und das Bestmögliche für uns zu erreichen versuchen. Wir bedanken uns für Ihren Einsatz und den Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erbitten ihn auch weiterhin. Personalmäßig ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Innenressort und im Staatshaushalt ein Zwerg, wenn ich etwa an die ca. 40.000 Stellen der bayerischen Polizei denke, die nicht zuletzt aufgrund Ihres Einsatzes noch nie so viele Stellen hatte wie derzeit und 300 neue Stellen – auch zur Bewältigung des Asylbewerberzustroms – dazu bekommt. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass mit Ihrer Hilfe, Herr Staatsminister, und der Ihres Ministeriums die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit die erforderliche Ausstattung zur Bewältigung der Asylwelle bekommen wird. Die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Rechtsschutz suchenden Bürgerinnen und Bürger und die beklagten Behörden, die alle an raschen Gerichtsentscheidungen – sei es im Asyl- oder im Nichtasylbereich – interessiert sind, danken es Ihnen.

Ich bedanke mich bei allen für ihre Aufmerksamkeit und ihre Geduld.

VG Regensburg, Pressemitteilung v. 27.07.2015

Redaktionelle Hinweise

Die Rede wurde vom VG Regensburg als Pressemitteilung veröffentlicht. Das Thema Asyl stand auch im Mittelpunkt der diesjährigen Frühjahrstagung der Präsidenten der Bayerischen Verwaltungsgerichte am 22.04.2015 am VG Ansbach (vgl. die entsprechende Pressemitteilung v. 23.04.2015).