Aktuelles

Staatskanzlei: Unterzeichnung der Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“

©pixelkorn - stock.adobe.com

Ministerpräsident Horst Seehofer: „Zentraler Bestandteil des bayerischen Sonderprogramms ‚Zusammenhalt fördern, Integration stärken‘ “ / „60.000 Menschen sollen bis Ende 2019 am Arbeitsmarkt integriert werden“ / „Schulterschluss zwischen Staatsregierung, bayerischer Wirtschaft und Bundesagentur für Arbeit“

In der Staatskanzlei wurde heute die Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ von Ministerpräsident Horst Seehofer, den Spitzenorganisationen der bayerischen Wirtschaft und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit unterzeichnet.

Diese Vereinbarung ist ein Kernstück des bayerischen Sonderprogramms ‚Zusammenhalt fördern, Integration stärken‘, das der Ministerrat am 9. Oktober 2015 beschlossen hat“, so der Ministerpräsident. „Arbeit ist die Grundlage eines selbstbestimmten Lebens und Motor für Integration. Unser erklärtes Ziel ist es, bis Ende 2019 rund 60.000 dauerhaft Bleibeberechtigte am Arbeitsmarkt zu integrieren. Gemeinsam mit der Wirtschaft in Bayern und der Arbeitsagentur übernehmen wir hier die Vorreiterrolle in Deutschland.“

Für die bayerische Wirtschaft unterzeichneten die Vereinbarung der Präsident der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Alfred Gaffal, der Präsident des Bayerischen Handwerkstags (BHT), Georg Schlagbauer, sowie der Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHT), Dr. Eberhard Sasse. Die Bundesagentur für Arbeit war durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern, Dr. Markus Schmitz, vertreten.

Ministerpräsident Seehofer: „Ich danke der bayerischen Wirtschaft und der Bundesagentur für Arbeit für den heutigen Schulterschluss. Mit ihm machen wir deutlich: Wir stellen uns den enormen Herausforderungen, die mit dem Flüchtlingszustrom verbunden sind. Wir wollen, dass Bayern das Land der gelingenden Integration bleibt. Und der Schlüssel zur Zukunft und für ein gutes Miteinander heißt: Integration und Teilhabe durch Ausbildung und Arbeit.“

Die Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ sieht wichtige Maßnahmen zur besseren Integration von anerkannten Asylbewerbern und Geduldeten mit guter Bleibeperspektive in Ausbildung und Arbeit vor. Hierzu zählen etwa die Sprachförderung, die Kompetenzfeststellung und Anerkennung von Qualifikationen, die Berufsorientierung, passgenaue Maßnahmen zur Integration durch Ausbildung für Auszubildende bis 21 und Erwachsene über 21 Jahre.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 13.10.2015