Gesetzgebung

StMJ: StPO-Expertenkommission übergibt Abschlussbericht

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Bayerns Justizminister Bausback: „Ergebnis kommt in weiten Teilen einer Themaverfehlung gleich!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback übt deutliche Kritik am Ergebnis der Arbeit der von Bundesjustizminister Heiko Maas einberufenen Expertenkommission zur Reform des Strafprozessrechts. Diese hat heute in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesjustizminister übergeben.

Bausback fasst zusammen: „Die Kommission hatte den klar formulierten Auftrag, Vorschläge zu erarbeiten, wie das Strafverfahren effektiver und praxistauglicher gestaltet werden kann. So sieht es der aktuelle Koalitionsvertrag vor. Das Ergebnis kommt nun aber in weiten Teilen einer Themaverfehlung gleich!“

Neben einigen Punkten, die Bausback ausdrücklich begrüßt, bezeichnet er es als momentanen Haupterfolg, dass noch Schlimmeres habe verhindert werden können.

Unter den Vorschlägen der Expertenkommission sind allerdings auch einige gute Vorstöße: Ich begrüße es beispielsweise sehr, dass nach der Mehrheitsauffassung der Kommission Zeugen künftig auch bereits bei einer Ladung durch die Polizei zur Vernehmung erscheinen müssen. Oder etwa dass der Richtervorbehalt für Blutentnahmen im Bereich der Straßenverkehrsdelikte abgeschafft werden soll – auch wenn man über die konkrete Neuregelung wird diskutieren müssen“, so Bayerns Justizminister.

Ferner sei es erfreulich, dass sich die Kommission einstimmig für die von Bayern seit langem geforderte Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen habe.

Die überwiegenden Empfehlungen der Expertenkommission zeigten allerdings deutlich, dass diese ihrem Auftrag nicht nur nicht nachgekommen sei, sondern diesen mehrfach sogar ins Gegenteil verkehrt habe.

Bausback: „Wer allen Ernstes befürwortet, dass Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren verpflichtend auf Video dokumentiert werden sollten oder dass gar eine Videodokumentation der Hauptverhandlung geprüft werden solle, der offenbart, dass er den Auftrag, das Strafverfahren effektiver und praxistauglicher zu gestalten, nicht verstanden hat.“

Erhebliche Risiken berge insbesondere auch der Vorschlag, den Straftatenkatalog für Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen grundlegend neu zu auszurichten.

Hier werden wir sorgfältig darauf achten, dass die Effektivität der Strafverfolgung keinen Schaden nimmt. Das sind wir dem berechtigten Sicherheitsinteresse unserer Bürgerinnen und Bürger schuldig“, so der Minister.

Bausback sendet klare Worte nach Berlin:

Wer sich in Deutschland weiterhin eine effektive Strafverfolgung wünscht, wer will, dass beispielsweise komplexe Wirtschafts-, Drogen- oder Schleusungskriminalität konsequent verfolgt wird und Strafverfahren handhabbar bleiben, der kann solch praxisferne Vorschläge nicht gut heißen. Zahlreiche Vorschläge der Kommission führen zu einem signifikanten finanziellen, personellen und zeitlichen Mehraufwand sowohl für die Strafverfolgungsbehörden als auch für die Gerichte. So etwas können wir uns nicht leisten.“

StMJ, Pressemitteilung v. 13.10.2015