Gesetzgebung

Staatskanzlei: Sozialministerin Emilia Müller berichtet im Ministerrat zur Unterbringung von Asylbewerbern

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„Wir müssen die Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende weiter ausbauen“

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat heute dem Ministerrat über weitere Maßnahmen zur Unterbringung von Asylsuchenden berichtet. Ziel ist es, insbesondere die Kapazität in der Erstaufnahme von Asylbewerbern weiter auszubauen.

Der zentrale Punkt des Gesamtkonzepts zur Unterbringung von Asylsuchenden ist die verstärkte Nutzung von Kasernen und anderen Bundesliegenschaften. Diese soll in erster Linie im Rahmen der Erstaufnahme von Asylbewerbern, aber auch in der Anschlussunterbringung erfolgen.

Müller: „Es gibt in Bayern viele Kasernen, die kurzfristig für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden können. Diese Nutzung hat für uns oberste Priorität, denn niemand würde es verstehen, wenn unsere Kasernen leer stehen und wir die Menschen in Zelten unterbringen.“

Da die Bundesliegenschaften nicht gleichmäßig auf ganz Bayern verteilt sind, kann es kurzfristig zu einer ungleichen Verteilung der Asylbewerber innerhalb Bayerns kommen. Die dadurch entstehenden Überlasten gilt es insbesondere im Rahmen der Anschlussunterbringung auszugleichen.

Mittelfristig kommt der Anschlussunterbringung eine wichtige Steuerungswirkung zu, denn sie kann die Zeit überbrücken, bis dauerhafter Wohnraum in ausreichendem Maße entstanden ist. Für Menschen mit guter Bleibeperspektive bietet sie durch die Verwurzelung vor Ort beste Integrationschancen“, so Müller weiter.

Nach der Erstaufnahme werden die Asylsuchenden im Rahmen der Anschlussunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften der Regierungen und dezentral durch die Landkreise und kreisfreien Städte untergebracht. Hier darf es nicht zu einer dauerhaften überproportionalen Belastung einzelner Regionen kommen. Deshalb hält die Staatsregierung an der klaren Regelung der Zuweisung von Asylsuchenden auf Grundlage der Quoten der Asyldurchführungsverordnung auf die Regierungsbezirke und die Landkreise und kreisfreien Städte fest. Eine Quote für die kreisangehörigen Gemeinden wird es auch künftig nicht geben. Den Landratsämtern soll jedoch die gesetzliche Ermächtigung eingeräumt werden, ihren kreisangehörigen Gemeinden bei Bedarf Asylbewerber zuweisen zu können.

Der notwendige weitere Ausbau der Unterbringung in der Erstaufnahme und danach erfordert eine immense Kraftanstrengung aller Beteiligten“, erklärte die Ministerin. „Die Staatsregierung wird die Bezirksregierungen und Kreisverwaltungsbehörden dabei intensiv unterstützen, z.B. durch den Abschluss von Rahmenverträgen“, so Müller weiter.

Ungeachtet dessen kann der Ausbau der Anschlussunterbringung in der bisherigen Form nicht unbegrenzt fortgesetzt werden. Um Unterbringungskosten zu reduzieren und Kapazitätsgrenzen in den Kommunen zu berücksichtigen, müssen in der Anschlussunterbringung neue Wege gegangen werden. Dazu gehören der schnelle Auszug von Fehlbelegern aus staatlichen Unterkünften in Privatwohnungen, die zeitnahe Schaffung von Wohnraum für anerkannte Asylbewerber und die Möglichkeit des Auszugs von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive zu Verwandten. Bayern wird zudem Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die noch keinen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt haben, in die Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen nach Manching und Bamberg verlegen, um die Durchführung der Verfahren mit dem Ziel der Aufenthaltsbeendigung zu beschleunigen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 10.11.2015

Redaktioneller Hinweis: Zur Entwicklung im Kontext „Asyl & Migration“ vgl. die entsprechenden Meldungen in chronologischer Reihenfolge.