Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett stellt Weichen für bundesweite Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

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Sozialministerin Emilia Müller: „Verteilung in einige Nachbarländer bereits gestartet“

Der Ministerrat hat heute der Neufassung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze zugestimmt. Damit hat er rückwirkend die rechtlichen Voraussetzungen für die bundesweite Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen auf andere Bundesländer geschaffen, die seit 1. November 2015 erstmalig nach Bayern eingereist sind. Wie bei Erwachsenen erfolgt die bundesweite Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Unbegleitete Minderjährige werden von den Kommunen nach den Standards der Jugendhilfe untergebracht.

Sozialministerin Emilia Müller erklärte dazu: „In diesem Jahr sind schon über 12.500 unbegleitete Kinder und Jugendliche bei uns eingereist, über 15.000 unbegleitete Minderjährige sind derzeit in Bayern insgesamt von den Jugendämtern zu versorgen. Da eine Weiterverteilung der unbegleiteten Minderjährigen in andere Länder bisher nicht möglich war, sind vielerorts die Unterbringungs- und Versorgungskapazitäten der Jugendhilfe ausgeschöpft. Um die jungen Menschen angemessen zu versorgen und unsere bayerischen Kommunen, die an der Grenze der Belastbarkeit angelangt sind, zu unterstützen, sind wir auf die Weiterverteilung der unbegleiteten Minderjährigen an andere Länder angewiesen. Wir sind insbesondere unseren Nachbarländern Baden-Württemberg und Sachsen für ihre Bereitschaft, Kinder und Jugendliche aus Bayern nun zügig zu übernehmen, sehr dankbar.“

Das konkrete Verfahren zur Verteilung wurde mit diesen Ländern in kürzester Zeit abgestimmt. Bereits am 10. November wurden die ersten 37 unbegleiteten Minderjährigen nach Sachsen und am 11. November 53 nach Baden-Württemberg verteilt. In dieser Woche werden weitere 160 Jugendliche folgen.

Als Staatsregierung stehen wir eng an der Seite unserer Kommunen. Wir haben deswegen die Forderungen unserer Kommunen nach bundesweiter Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen im Bund unterstützt und durchgesetzt. Nun haben wir in Bayern die rechtlichen Weichen gestellt. Damit werden die bayerischen Kommunen nachhaltig entlastet“, so die Ministerin.

Zugleich dient die Verteilung dem Wohl der Kinder und Jugendlichen, die damit die bestmögliche Versorgung und Unterstützung erhalten.

In Bayern kommen besonders viele unbegleitete ausländische Minderjährige an, da der Freistaat an den beiden Hauptfluchtrouten liegt. Die Zugangszahlen sind in 2015 exponentiell angestiegen: Kamen in den Jahren 2012 ca. 550, 2013 ca. 575 und 2014 noch 3.415 Neuzugänge, so sind bis 31. Oktober 2015 bereits rund 12.500 unbegleitete Minderjährige in Bayern angekommen. Die neu ankommenden Kinder und Jugendlichen werden seit dem 1. November 2015 alsbald entsprechend dem Königsteiner Schlüssel an andere Länder weitergeleitet und dort versorgt.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 17.11.2015

Redaktionelle Hinweise

Zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vgl. hier.

Ermöglicht wurde die (bundesweite) Verteilung unbegleiteter Minderjähriger durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher; zum Gesetzgebungsverfahren inklusive Stellungnahmen vgl. hier. Stichworte zu diesem Gesetz: bundesweite Aufnahmepflicht der Länder; Verteilung der neu ankommenden unbegleiteten Minderjährigen nach dem Königsteiner Schlüssel; Anhebung des Mindestalters zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 (dadurch bekommen auch 16- und 17-Jährige für das komplexe Asylverfahren einen gesetzlichen Vertreter und werden nicht länger wie Erwachsene behandelt); Klarstellung, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben (sie können z.B. eine Kita oder Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen); Inkrafttreten zum 01.11.2015.