Gesetzgebung

GVBl (15/2015): Verordnung zur Änderung der AVSG verkündet (bundesweite Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge)

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Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) v. 17.11.2015 wurde am 30.11.2015 verkündet (GVBl S. 411). Sie tritt rückwirkend zum 01.11.2015 in Kraft.

Die Verordnung regelt die bundes- und landesweite Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die seit dem 01.11.2015 in Bayern ankommen.

Das StMAS hatte den Verordnungsentwurf mit Begründung zuvor veröffentlicht (PDF, 208 KB).

Weitere Informationen zur Änderung der AVSG finden Sie hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen