Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett beschließt Eckpunkte zum Bayerischen Integrationsgesetz

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Sozialministerin Emilia Müller: „Mit einem eigenen Integrationsgesetz Rahmen und Ziele unserer Integrationspolitik verankern“

Das Kabinett hat heute Eckpunkte für ein Bayerisches Integrationsgesetz beschlossen. Sozialministerin Emilia Müller hob hervor, dass Bayern ein eigenes Integrationsgesetz braucht, das der Integration der Flüchtlinge Rahmen und Ziel gibt.

Müller: „Die Bewältigung des enormen Zugangs von Zuwanderern aus Drittstaaten ist die größte Herausforderung seit der deutschen Wiedervereinigung. Wir wollen den wirklich Schutzbedürftigen eine neue Heimat geben und sie schnell integrieren. Und wir müssen die Aufnahme von Flüchtlingen begrenzen. Bayern soll auch in Zukunft das Land des Zusammenhalts und der gelingenden Integration bleiben. Wer in Bayern dauerhaft leben will, muss Ja zu unserem Wertekanon sowie zur Hausordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung sagen.“

Kernpunkt des Bayerischen Integrationsgesetzes wird der Grundsatz des Forderns und Förderns sein. Denn mit Rechten sind auch immer Pflichten verbunden.

Müller: „Integration braucht die Bereitschaft und die eigenen Anstrengungen der Zuwanderer. Sie müssen unsere Sprache lernen, unsere Bildungsangebote annehmen und hier für ihren Lebensunterhalt arbeiten wollen. Dabei werden wir sie unterstützen. Doch das alleine reicht nicht. Jeder Zuwanderer muss zudem unsere Werteordnung und Leitkultur achten. Denn sie sind die Grundlage für das Zusammenleben in Bayern.“

Wer diese Pflicht zur Integration nicht erfüllt, soll mit Sanktionen rechnen müssen.

Das Eckpunktepapier zum geplanten Bayerischen Integrationsgesetz sieht insbesondere folgende Punkte vor:

  1. Die Achtung unserer Werte- und Rechtsordnung, die auf dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung basiert. Grundlage für das Zusammenleben ist unsere Leitkultur, die Zuwanderer frühzeitig kennenlernen sollen. Entsprechende Angebote zur Wertevermittlung werden gefördert.
  2. Das Erlernen der deutschen Sprache: Zuwanderer sollen möglichst frühzeitig die deutsche Sprache erlernen. Sie werden dabei u.a. durch umfangreiche niedrigschwellige Angebote unterstützt.
  3. Die Annahme von Bildungsangeboten: Davon umfasst sind auch der regelmäßige Schulbesuch und die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung.
  4. Ausbildung und Arbeit: Zuwanderer sollen durch die Aufnahme von Ausbildung und Arbeit alles unternehmen, um für sich selbst und ihre Familien zu sorgen. Hierzu soll den Zuwanderern auch der Weg in die duale Berufsausbildung ermöglicht werden.
  5. Wohnen: Zuwanderer sollen bayernweit Angebote am Wohnungsmarkt annehmen. Dazu fördert die Staatsregierung die Wohnraumversorgung u.a. über den Wohnungspakt Bayern für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger und wirkt beim sozialen Wohnungsbau auf ausgewogene Bewohnerstrukturen hin.
  6. Ehrenamtliches Engagement: Auch Zuwanderer sollen einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten und sich ehrenamtlich engagieren. Dies erleichtert auch die Integration in der Nachbarschaft.

Mit einem Integrationsgesetz, das auf diesen Eckpunkten aufbaut, setzen wir den bayerischen Weg der Integration konsequent fort. Wir machen deutlich, was wir von den Zuwanderern einfordern und bieten zugleich integrationsbereiten Zuwanderern auch alle Chancen auf ein Leben in Frieden und Wohlstand“, so Ministerin Müller.

In enger Abstimmung mit dem Bayerischen Integrationsbeauftragten werden nun die Fraktionen des Bayerischen Landtags und der Bayerische Integrationsrat in die Erarbeitung von gesetzlichen Regelungen eingebunden.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 08.12.2015

Redaktioneller Hinweis: Zum aktuellen Stand und zur Entwicklung beim Thema „Bayerisches Integrationsgesetz“ vgl. hier. Zur Entwicklung im Kontext „Asyl und Migration“ allgemein vgl. die entsprechenden Meldungen in chronologischer Reihenfolge.