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BVerwG: Anerkennung einer Erkrankung als Dienstunfall

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Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG 2 C 46.13 – Urteil vom 10.12.2015 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Eine Erkrankung kann nur dann gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG als Dienstunfall anerkannt werden, wenn die Krankheit zur Zeit der Erkrankung in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen ist. Eine spätere Aufnahme genügt nicht.