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BVerwG: BAföG-Darlehen als Einkommen

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Sachgebiet: Sozialrecht (Jugendhilfe- und Jugendschutzrecht) / BVerwG 5 C 8.15 – Urteil vom 17.12.2015 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze:

  1. Der als öffentlich-rechtliches Darlehen bewilligte Teil der Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist Einkommen im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII.
  2. Aufwendungen für den studienbedingten Erwerb von Mitteln, die für die Ausbildung benötigt werden, sind regelmäßig aus dem der Deckung der Ausbildungskosten dienenden Anteil der individuellen Ausbildungsförderung zu bestreiten.