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StMAS: Elektronischer Rechtsverkehr in der Sozialgerichtsbarkeit – Sozialministerin Müller: „Kommunikation per Mausklick mit allen bayerischen Sozialgerichten in allen Instanzen möglich“

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Alle bayerischen Sozialgerichte und das Landessozialgericht sind ab 1. Januar 2016 an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller zeigte sich erfreut über die Vorreiterrolle der Sozialgerichtsbarkeit:

Zeitgemäße Kommunikation und Bürgernähe – so zeichnen sich die bayerischen Sozialgerichte aus. Ab 1. Januar 2016 ist hier in allen Verfahren und Instanzen eine Kommunikation per Mausklick möglich.“

Das Landessozialgericht und das Sozialgericht München waren die ersten Gerichte in Bayern, die den elektronischen Rechtsverkehr zum 1. Juni 2014 in allen Verfahren eingeführt haben.

Wir haben hier überaus gute Erfahrungen gemacht. Mit dem elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern eine einfache, aber dennoch rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten“, so die Ministerin.

Für den rechtlich wirksamen Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Prozessbevollmächtigten und Behörden mit den Gerichten ist die Nutzung einer Software, des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), notwendig. Die Software kann kostenlos unter http://www.egvp.de/index.php heruntergeladen werden. Sofern für die Einreichung die Schriftform oder elektronische Form vorgegeben ist, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Daneben ist die papiergebundene Kommunikation mit den Sozialgerichten weiterhin möglich. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter www.lsg.bayern.de.

StMAS, Pressemitteilung v. 28.12.2015

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